Ergebnisunabhängige Prozesskostenverteilung: Warum in Kindschaftssachen meist die Regel der hälftigen Kostenteilung gilt
Üblicherweise muss vor Gericht derjenige alle Kosten tragen, der verloren hat. So hielt es auch ein Familiengericht (FamG): Vater und Mutter waren darüber uneins gewesen, ob ihr Kind gegen Corona geimpft werden darf. Die Mutter erhielt als Impfbefürworterin die Alleinentscheidungsbefugnis für diese Entscheidung, der Vater sollte das Verfahren komplett allein bezahlen. Diese Kostenentscheidung hob das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) nun allerdings auf und ordnete an, dass beide Eltern die Hälfte zu zahlen haben.