Europäisches Nachlasszeugnis: Grundbuchberichtigung ohne Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Nach deutschem Recht findet ohne eine vorherige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kein direkter Eigentumsübergang von einzelnen Nachlassgegenständen auf einen Miterben statt. Anders ist dies nach italienischem Recht. Ist dort Gegenstand eines Vermächtnisses das Eigentum an einer bestimmten Sache, geht das Eigentum mit dem Tod des Erblassers auf den Vermächtnisnehmer über, ohne dass es hierzu einer Annahmeerklärung des Begünstigten bedarf. So sah es auch das Berliner Kammergericht (KG) im folgenden Fall.