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Schlagwort: Beschl. v. 22.11.2022 - 2-04 OH 7/20

Erbscheinsverfahren notwendig: Kein Nachweis der Rechtsnachfolge durch Eröffnungsprotokoll bei handschriftlichem Testament

Wer ein handschriftliches Testament nach den allgemein gültigen Regeln verfasst, geht meist sicher, dass sein Eigentum nach dem eigenen Tod in die richtigen Hände gelangt. Anders sieht das jedoch aus, wenn man inmitten eines Rechtsstreits verstirbt. Was einem als Erblasser dann naturgemäß egal sein kann, stellt die Erben wiederum vor besondere Herausforderungen, wie das folgende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (LG) zeigt.

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