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Schlagwort: Beschl. v. 24.08.2022 - 4 L 746/22.KO

Gutachten verlangt: Strafgerichtliches Urteil zur Fahreignung entfaltet keine Bindungswirkung für Fahrerlaubnisbehörde

Wird im Strafverfahren die Fahreignung nicht eigenständig geprüft und bejaht, hat ein Gericht keine Grundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ob ein derartiges strafgerichtliches Urteil für die Fahrerlaubnisbehörde zur Frage der Fahreignung keine Bindungswirkung entfaltet und sie dennoch ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen darf, musste das Verwaltungsgericht Koblenz (VG) im folgenden Fall bewerten.

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