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Schlagwort: Beschl. v. 25.03.2022 - 1 C 362/20

Erstellung eines Nachlassverzeichnisses: Hinzuziehungsanspruch gewährt Pflichtteilsberechtigen keinerlei Mitwirkungsrechte

Pflichtteilsberechtigten steht das Recht zu, bei der Erstellung eines privaten wie auch eines notariellen Nachlassverzeichnisses persönlich anwesend zu sein. Ist aber der Anspruch auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses durch eine gerichtliche Entscheidung tituliert, nicht aber die Pflicht zur Hinzuziehung des Pflichtteilsberechtigten, gilt das Nachlassverzeichnis als ordnungsgemäß erstellt und der Anspruch als erfüllt - dies stellte das Amtsgericht Fürth/Odenwald (AG) vor kurzem klar.

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