Schwiegerelternschenkung: Rückforderungsansprüche verjähren drei Jahre nach Scheitern der Ehe und nicht erst mit Scheidung
Es ist fast normal, dass Eltern ihren erwachsenen Kindern anlässlich eines Hausbaus oder zur Hochzeit erhebliche Beträge schenken, die dann auch dem Schwiegerkind zugutekommen. Wird das Kind aber später geschieden, ist oft Streit um diese Schenkung vorprogrammiert, weil der Ehegatte des Kindes behauptet, "auch" beschenkt worden zu sein, nämlich mit der Hälfte. So ist es auch im Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG).