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Schlagwort: Beschl. v. 26.09.2022 - 3 W 55/22

Ex-Partner bleibt Erbe: Demenzerkrankung kann als unwillentliches Beziehungsende interpretiert werden

Eine Demenzerkrankung ist für alle Beteiligten eine immense Herausforderung. Ersten mentalen Aussetzern kann eine fundamentale Wesensänderung folgen, und auch die körperlichen Funktionen werden stark in Mitleidenschaft gezogen. Bei der folgenden Anfechtung eines Testaments ging es ausnahmsweise nicht um dessen Gültigkeit aufgrund der Erkrankung, sondern vielmehr um die Frage, ob ein Erbe noch ein solcher ist, wenn er als ehemaliger Lebenspartner des nun schwer dementen Erblassers noch zu dessen Lebzeiten einen anderen heiratet. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) war mit der Beantwortung befasst.

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