Vorverstorbene Alleinerbin: Testamentsauslegung zugunsten der Tochter der als Erbin eingesetzten Lebensgefährtin
Alle Eventualitäten im Auge zu haben, ist schwierig, wenn es um das Thema Tod geht. Fehlt es aber an einer ausdrücklichen letztwilligen Verfügung, bedarf es häufig einer ergänzenden Testamentsauslegung, um den tatsächlichen oder hypothetischen Willen des Erblassers zu ermitteln. Im folgenden Fall war es am Amtsgericht Bamberg (AG), den mutmaßlichen Wunsch eines Verstorbenen zu konkretisieren.