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Schlagwort: Betriebsratsanhörung

Nach YouTube-Video: Springerkonzern durfte Auszubildendem kündigen

Seinen Arbeitgeber öffentlich zu kritisieren, ist immer ein riskantes Unterfagen. Als Auszubildender in der Probezeit gilt es zudem, eine ganz besondere Vorsicht walten zu lassen - denn ihnen kann der Arbeitgeber auch ohne Vorliegen eines Grunds kündigen. Beide imaginären Warnschilder hatte der Kläger im folgenden Fall des Arbeitsgerichts Berlin (ArbG) entweder nicht gesehen oder schlichtweg ignoriert.

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Kündigung ohne Betriebsratsanhörung: Wer die Arbeitnehmervertretung wiederholt übergeht, dem drohen empfindliche Ordnungsgelder

Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber seinen Betriebsrat anhören. Unterlässt er das, kann das schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Dass es auch nichts hilft, das Fehlverhalten auf zuständige Untergebene zu schieben, zeigt der folgende Fall, der vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) landete.

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