Insolvente Fluggesellschaft: Ausgleichszahlungen gehören laut BGH zu vorrangigen Masseverbindlichkeiten
Es ist hinlänglich bekannt, dass man nach Flugverspätung oder -annullierungen einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen geltend machen kann. Was aber mit den Ansprüchen passiert, wenn die Fluggesellschaft plötzlich insolvent ist, musste der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.