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Schlagwort: Bundeszentralregister

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht hat in letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts werden alle Straftaten sanktioniert, die durch Verantwortliche von Wirtschaftsunternehmen oder zum Nachteil von Unternehmen begangen werden.

Die Strafverfolgung richtet sich gegen Vorstände, Geschäftsführer oder leitende Angestellte eines Unternehmens.

Die meisten dieser Beschuldigten sind bislang unbescholten und haben keine Voreinträge im Bundeszentralregister.

Im Wirtschaftsstrafrecht erhalten die Beschuldigten häufig erst dann davon Kenntnis, dass gegen sie ermittelt wird, wenn es zu einer Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen oder sogar zu einer Festnahme kommt.

Die Folgen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen treffen Unternehmen in doppelter Hinsicht:

Auf der einen Seite durch die Wirkung in der Öffentlichkeit, auf der anderen Seite sehen sich viele betroffene Firmen nach der Sicherstellung von Beweismitteln nicht in der Lage, ihren Geschäftsbetrieb weiter aufrechtzuerhalten.

Häufig werden insbesondere die EDV sowie Akten aus den laufenden Geschäften beschlagnahmt.

In diesen Fällen ist die zeitnahe Beauftragung eines kompetenten Verteidigers immer wichtig, da dieser im Rahmen einer Akteneinsicht alle notwendigen Informationen erhält, auf deren Basis die Verteidigungsstrategie aufgebaut werden kann.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit ist die Verteidigung in Betrugsfällen, Fällen der Untreue sowie Korruptions- und Bestechungsverfahren.

Ingo Losch

Ingo Losch

T. 0202-38902-19

Notfall 0163-2571847


losch@kania-partner.de

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