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Schlagwort: Datenschutzverstöße

Warnanruf beim neuen Chef: Arbeitnehmer haben Unterlassungsanspruch bei Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

Wenn Arbeitgeber sich über ausgeschiedene Arbeitnehmer ärgern, soll es immer wieder vorkommen, dass sie zum Telefonhörer greifen, um dem neuen Chef Informationen zukommen zu lassen, die über die Inhalte des Arbeitszeugnisses hinausgehen. Dass jedoch ein - unter Umständen durchaus berechtigtes - Interesse an einer kollegialen Warnung ohne vorherige ordnungsgemäße Abmahnungen eine sehr schlechte Idee ist, zeigt das folgende Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG).

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