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Schlagwort: Delikt

Verhaltensbedingte Kündigung: Auch sexuelle Belästigung muss in der Regel vor einer Kündigung abgemahnt werden

Es gibt Vergehen, die mehr Empörung hervorrufen als andere. Doch Arbeitgebern ist stets ruhig Blut anzuraten, wenn es um die Konsequenzen von Delikten am Arbeitsplatz geht. Denn dass im Regelfall selbst bei Vorwürfen der sexuellen Belästigung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung auszusprechen ist, zeigt das folgende Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG).

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