Long Term Incentive-Boni: Variable Vergütungsbestandteile sind im Zugewinnausgleich ungesicherte Aussichten
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich mit der Frage befassen, welche Rolle beim Zugewinnausgleich jene Gehaltsbestandteile spielen, die dem Arbeitnehmer noch nicht ausbezahlt wurden. Zu den im Endvermögen als Zugewinn zu berücksichtigenden Vermögenswerten zählen alle dem Ehegatten zustehenden „rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert“, die am Stichtag bereits entstanden und unverfallbar sind.