Führen von Kraftfahrzeugen: Entzug der Fahrerlaubnis wegen Fahrt mit E-Scooter unter Einfluss von Cannabis und Amphetaminen
Wer nach dem Konsum von Alkohol oder Drogen das Auto stehen lässt, aber dafür auf einen E-Scooter zurückgreift, um nicht zu Fuß gehen zu müssen, sollte sich den folgenden Fall unbedingt zu Gemüte führen. Denn das Verwaltungsgericht Würzburg (VG) urteilte hierbei konsequent: Ein Kraftfahrzeug ist und bleibt ein Kraftfahrzeug - selbst dann, wenn es für dessen Betrieb nicht auf das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis ankommt.