Gefälschte Fahrzeugunterlagen: Herausgabepflicht der Originalunterlagen nach gutgläubigem Erwerb
Der sogenannte gutgläubige Erwerb von einem Nichtberechtigen soll als Instrument des Zivilrechts jene Käufer schützen, die eine Sache von jemandem erwerben, der sich anhand eines Dokuments als Eigentümer ausweisen kann, ohne tatsächlich Eigentümer an der zu veräußernden Sache zu sein. Man erwirbt eine Sache also im guten Glauben, dass alles seine Richtigkeit hat. Der folgende Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden hatte, macht diese trockene Rechtstheorie praktisch erfassbar: Wer ein Auto in einem Autohaus kauft und von diesem die Zulassungsbescheinigung Teil II – vormals „Kraftfahrzeugbrief“ – erhält, darf auch auf die Herausgabe der Originaldokumente bestehen, wenn sich die Bescheinigung als gut gemachte Fälschung herausgestellt hat.