Unwirksame Verfügungen: Tod des Testamentsvollstreckers führt zum vollständigen Wegfall der Befugnis
Ein Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die letztwilligen Verfügungen eines Erblassers auszuführen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) musste klären, ob ein von einem Testamentsvollstrecker eingeleiteter Immobilienverkauf noch wirksam vollzogen werden kann, wenn der Testamentsvollstrecker nach der notariellen Beurkundung, aber noch vor der Eigentumsumschreibung verstirbt.