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Schlagwort: Einsichtnahmerecht

Normierte Betriebsratspflicht: Einsichtsrecht des Arbeitgebers in Wahlakten nach Betriebsratswahl bestätigt

In der Zeit vom 01.03.2022 bis zum 31.05.2022 finden in vielen Betrieben Betriebsratswahlen statt. Von daher ist das folgende Urteil, das kürzlich vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) gefällt wurde, von Bedeutung. Denn es skizziert die Voraussetzungen für die begründete Einsichtnahme von Arbeitgebern in die Wahlakten.

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