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Schlagwort: Einverständnis

Vorsicht vor Steuerstraftat: Familienkasse muss dringend mitgeteilt werden, wenn Kind nicht mehr bei Kindergeldempfänger lebt

Typische Falle nach Trennung von Eltern: Das Kindergeld wird an den Elternteil weitergezahlt, der nicht mehr mit dem Kind zusammenlebt. Dann ist es an den Finanzgerichten – wie hier am Finanzgericht Bremen (FG) -, die Sache nicht nur zu klären, sondern auch die unberechtigt gezahlten Beträge wieder in die Familienkasse zurückzuholen.

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Vater verweigert Einverständnis: Eine geplante Flugreise stellt in Coronazeiten eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung dar

Das Recht auf Umgang mit seinem Kind bedeutet auch das Recht darauf, nicht nur ein Wochenende, sondern Urlaub mit ihm verbringen zu können. Dabei steht es dem Umgangsberechtigten prinzipiell frei, wo er den Urlaub mit seinem Kind verlebt. Nur im Ausnahmefall kann der andere Elternteil mitbestimmen. Was hierbei in Zeiten der Coronapandemie gilt, musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im Folgenden klären.

Die Kindesmutter wollte mit ihrem Kind nach Nicaragua fliegen. Der Vater stand dem angesichts des weltweiten Infektionsrisikos kritisch gegenüber. Sowohl den notwendigen Schutz während des Flugs als auch eine eventuell erforderliche qualifizierte Gesundheitsbetreuung vor Ort sah der Mann als nicht ausreichend gewährleistet an. In der aktuellen Lage der Pandemie sei es seiner Ansicht nach deshalb auch eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, ob es nach Nicaragua fliege und dort Zeit verbringe. Da für eben solche Angelegenheiten das Einverständnis beider Elternteile erforderlich sei und dieses nicht vorliege, habe die Reise zu unterbleiben.

Dieser Auffassung des Vaters schloss sich das OLG – anders als zuvor das Amtsgericht – an, wobei es hier besonders die Gefahr der Infektion während des Flugs hervorhob, nicht zuletzt aufgrund der dort notwendigerweise sich im Einsatz befindenden Klimaanlage.

Hinweis: Sind sich Eltern in der Beurteilung der aktuellen Lage nicht einig, kann,  wie hier dargestellt, versucht werden, eine Reise zu verhindern. Doch Vorsicht: Die Pandemie ist ein Ausnahmezustand mit einer besonderen Dynamik. Zudem wird sie in ihrer Bedeutung auch rein sachlich(!) unterschiedlich bewertet. Andere Gerichte mögen deshalb denselben Fall anders bewerten – vielleicht würde sogar derselbe Senat diesen Fall heute bereits anders entscheiden.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 13.03.2020 – 7 UF 17/20

Thema: Familienrecht

Haustürgeschäft des Vermieters: Zwischen Tür und Angel getroffene Modernisierungsvereinbarungen können widerrufen werden

Haustürgeschäfte können genauso wie Verträge im Internet von Verbrauchern innerhalb bestimmter Fristen widerrufen werden. Doch gilt das auch für eine Vereinbarung über die Modernisierung der Wohnung?

Ein Vermieter kündigte die Modernisierung einer Wohnung an, die auf eine zentrale Heizung- und Warmwasserversorgung umgestellt werden sollte. Dann erschien der Vermieter bei den Mietern und dort vereinbarten die Parteien, dass sich die Miete um 60 EUR pro Monat erhöhen und die Arbeiten auf Wunsch des Mieters zwischen April und Juli abgeschlossen sein sollten. So wurde auch verfahren. Doch zwei Jahre nach den Arbeiten widerrief der Mieter sein Einverständnis zu der Mieterhöhung und verlangte die Rückzahlung der bereits bezahlten Erhöhungsbeträge, die sich mittlerweile immerhin auf 1.680 EUR beliefen. Schließlich klagte der Mieter das Geld ein.

Tatsächlich stand dem Mieter als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, da der Vermieter in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit und damit als Unternehmer gehandelt hatte. Hierbei handelte es sich nämlich um einen sogenannten Haustürvertrag, da der Vermieter den Mieter zu Hause aufgesucht hatte. Somit bekam der Mieter sein Geld zurück.

Hinweis: Wichtige Verträge sollten niemals zwischen Tür und Angel abgeschlossen werden. Und auch der überraschende Besuch des Vermieters kann zu einem Widerrufsrecht des Mieters führen.

Quelle: BGH, Urt. v. 17.05.2017 – VIII ZR 29/16

  Mietrecht