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Schlagwort: Entschädigung

Verletztes Auskunftsverlangen: Bloßer Verstoß gegen DSGVO begründet noch keinen Entschädigungsanspruch

Arbeitnehmer haben nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Recht darauf, von ihrem Arbeitgeber zu erfahren, ob und, wenn ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang er Daten von ihnen verarbeitet. Erteilt der Arbeitgeber eine entsprechende Auskunft nicht, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz fordern, wie im folgenden Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG).

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Abhebungsgebühr und Zinsen: Bei Entschädigungsansprüchen der Bahn gegenüber darf man auch kleinlich sein

Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Und wenn man bedenkt, wie oft die Bahn, um die es hier geht, zu spät kommt, können auch Kleingeldbeträge in ihrer Summe ins Gewicht fallen. Vor dem Amtsgericht Münster konnte ein Fahrgast, der auf ein Taxi zurückgreifen musste, seine Entschädigungsansprüche bis auf den dafür angefallenen Cent genau durchsetzen.

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Bewerbung einer nichtbinären Person: Weibliche Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechpartnerin nach sexuellen Belästigungen

Die Geschlechterzugehörigkeit in Deutschland wird auch bei Bewerbungsverfahren in der Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Und das zu Recht, denn schließlich ist die Benachteiligung des Geschlechts wegen auch bei der Besetzung einer Stelle nach wie vor Realtität. Dennoch gibt es Fälle, in denen eine geschlechtsunabhängige Berücksichtigung der Bewerbungen schlicht und ergreifend (noch) nicht möglich ist. Diese Fälle von jenen zu unterscheiden, die tatsächlich gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, bleibt wohl in den Händen der Gerichte – in diesem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG).

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Verweigerung einer Fitnessstudiomitgliedschaft aus nachweislich ethnischen Gründen wird teuer

Dieser Fall sorgte für Aufsehen – und zwar zu Recht. Einer Frau wurde die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio unter fadenscheinigen Gründen verweigert. Da die Frau jedoch nicht zum ersten Mal mit Vorurteilen ihres Nachnamens wegen konfrontiert war, wusste sie sich zu helfen. Daher landete das Ganze vor dem Amtsgericht Neumünster (AG), und dieses wies den Betreiber des Studios ganz sportlich in seine Schranken.

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Keine Stornokosten: Atemwegserkrankte Seniorin darf von vor Pandemieausbruch gebuchter Reise zurücktreten

Wann eine Reisestornierung kostenlos ist oder aber Stornogebühren anfallen, ist auch bei der Covid-19-Pandemie eine Frage des Einzelfalls. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) legt zu Recht Wert darauf, dass der sogenannte Ausschlusstatbestand nicht erst bei Unmöglichkeit der Reisedurchführung greift, sondern auch dann, wenn sie nur mit erheblichen und nicht zumutbaren Risiken verbunden wäre. Und dies liegt durchaus im Auge des jeweiligen Betroffenen – und das war im folgenden Fall eine 85 Jahre alte Dame.

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Öffentlicher Arbeitgeber: Die Nichtberücksichtigung eines schwerbehinderten Bewerbers kann rechtmäßig sein

Dass es riskant ist, behinderte Bewerber bei Stellenausschreibungen nicht weiter zu berücksichtigen, gilt umso mehr für öffentliche Arbeitgeber. Dass es hierfür – selbst für Behörden – zulässige Gründe gibt, zeigt der folgende Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG).

Ein 57-jähriger schwerbehinderter Mann war als Fachassistent in einer Leistungsabteilung bei einem öffentlichen Arbeitgeber bereits zuvor schon einmal zwei Jahre beschäftigt gewesen, als er sich erneut im Rahmen von mehreren Stellenausschreibungen beworben und dabei auch auf seine Schwerbehinderung hingewiesen hatte. Der öffentliche Arbeitgeber lud den Mann trotzdem nicht zu Vorstellungsgesprächen ein. Daher klagte der 57-Jährige und verlangte eine Entschädigung in Höhe von jeweils drei Monatsgehältern – jedoch ohne Erfolg.

Die Benachteiligung des Mannes war laut LAG in dieser Konstellation nämlich durchaus gerechtfertigt. Zwar besteht bei öffentlichen Arbeitgebern ein Individualanspruch auf Einladung zu einem Vorstellungsgespräch – doch scheiterte eine Einladung nicht an der Behinderung des Bewerbers. Die Gründe der Behörde für dessen Nichtberücksichtigung lagen hier vielmehr im Vorbeschäftigungsverbot bei befristeten Arbeitsverträgen und in dessen früherer Tätigkeit.

Hinweis: In Ablehnungsschreiben sollten Arbeitgeber niemals einen konkreten Grund für die Ablehnung nennen.

Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.08.2019 – 10 Sa 563/19

Thema: Arbeitsrecht

Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit: Der Europäische Gerichtshof schafft Klarheit über die Wertung der personellen Verfügbarkeit

Auch Bereitschaftsdienste können in der Praxis sehr unterschiedlich ausgestaltet sein, wie der folgende Fall ganz deutlich zeigt.

Hierbei ging um einen freiwilligen Feuerwehrmann in Belgien. Dieser war neben seiner Feuerwehrtätigkeit als Arbeitnehmer tätig. Während seiner Bereitschaftszeit musste er nicht nur erreichbar sein, sondern war sogar verpflichtet, einem Ruf zum Einsatzort innerhalb von acht Minuten Folge zu leisten und dazu an einem bestimmten Ort persönlich anwesend sein. Nun klagte der Feuerwehrmann auf Entschädigung für seine zu Hause geleisteten Bereitschaftsdienste. Diese seien seiner Auffassung nach als Arbeitszeit einzuordnen.

Der Europäische Gerichtshof stellte dazu klar, dass die zu Hause geleistete Bereitschaftszeit unter bestimmten Umständen tatsächlich Arbeitszeit darstellen kann. Denn die Möglichkeit, anderen Tätigkeiten nachzugehen, war bei dem Feuerwehrmann extrem eingeschränkt, da er innerhalb von nur acht Minuten am Einsatzort eintreffen musste. Für die Einordnung als „Arbeitszeit“ ist es entscheidend, dass sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und diesem zur Verfügung stehen muss, um gegebenenfalls eine sofortige Leistung erbringen zu können. Und genau das war hier der Fall gewesen. Es handelte sich bei den Bereitschaftsdiensten hier also tatsächlich um Arbeitszeit.

Hinweis: Ein wichtiges Urteil für alle Arbeitnehmer, die Bereitschaftszeiten leisten. Aber auch Arbeitgeber sollten dieses Urteil kennen. Ab sofort gilt: Wenn ein Arbeitnehmer während einer Bereitschaftszeit zu Hause bleiben muss und die Verpflichtung hat, innerhalb kurzer Zeit bei der Arbeit zu erscheinen, ist die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit anzusehen.

Quelle: EuGH, Urt. v. 21.02.2018 – C-518/15

zum Thema: Arbeitsrecht

Zulässige Diskriminierung: In Schleswig-Holstein können nur Frauen kommunale Gleichstellungsbeauftragte werden

Wann in Schleswig-Holstein gerechtfertigt diskriminiert werden darf, zeigt der Fall eines Mannes, der eine Entschädigung von drei Monatsverdiensten forderte, weil er nachweislich wegen seines Geschlechts nicht eingestellt worden war.

Der Kläger hatte sich auf die ausgeschriebene Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten beworben und wurde aufgrund seines Geschlechts nicht genommen. Ihm wurde unter Berufung auf eine Auskunft des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung eine Absage erteilt – mit der Begründung, dass in Schleswig-Holstein nur Frauen die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst ausüben könnten. Und das sahen die Richter genauso.

Zwar war der Mann nachweislich wegen seines Geschlechts diskriminiert worden; diese Benachteiligung war aber gerechtfertigt. Nach den gesetzlichen Grundlagen des Bundeslandes kamen nur weibliche Gleichstellungsbeauftragte in Betracht. Und diese Vorschrift war nach den Richtern auch verfassungskonform, da sie die Beseitigung der nach wie vor vorhandenen strukturellen Nachteile von Frauen bezweckt.

Hinweis: Gleichstellungsbeauftragte müssen nach dem Urteil zumindest in Schleswig-Holstein weiblich sein.

Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 02.11.2017 – 2 Sa 262 d/17
Thema: Arbeitsrecht

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