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Schlagwort: Erwerbsobliegenheit

Existenzminimum hat Vorrang: Unterhaltspflichtiger Vater von drei Kindern darf nicht studieren

Der Mindestunterhalt für Kinder ist dem Gesetzgeber und den Gerichten heilig. Wer den nicht zahlen kann, braucht eine sehr gute Begründung. Die meinte ein Vater zu haben, denn er studierte und konnte deshalb den Mindestunterhalt für drei Kinder nicht aufbringen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) musste seinen Bildungshunger mit seiner Unterhaltspflicht abwägen.

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Kein Erbarmen beim Mindestunterhalt: Für Kindesunterhalt muss der Vater 48 Wochenstunden arbeiten

Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat erneut schlüssig dargelegt, dass der Mindestunterhalt für Kinder seinen Namen zu Recht trägt. Denn dieser Mindestunterhalt stelle schließlich den Betrag dar, der laut „Düsseldorfer Unterhaltstabelle“ mindestens geschuldet sei. Und weniger als mindestens ist nur in den seltensten Ausnahmen möglich.

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Erwerbsobliegenheit im Trennungsfall: Wer keine Neubeschäftigung anstrebt, muss sich Abfindungssummen als Zugewinn anrechnen lassen

Bei Abfindungen ist grundsätzlich zu beachten, dass sie nicht doppelt verwertet werden können – entweder gehen sie in die Berechnung des Unterhalts oder in die des Zugewinnausgleichs ein. Im Folgenden musste das Saarländische Oberlandesgericht daher entscheiden, ob die hier erfolgte Abfindung als Lohnersatz zur Deckung des eigenen Unterhalts dient oder als (Zu-)Gewinn anzusehen ist.

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