Das sogenannte Unionsrecht verpflichtet einen EU-Mitgliedstaat zur Anerkennung der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen. Dass daraus aber nicht unbedingt der Anspruch auf Eintragung der Heiratsurkunde in ein Personenstandsregister folgt, war dem Schlussantrag des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu entnehmen.
Wer in seinem Betrieb noch keine Arbeitszeiterfassung installiert hat, sollte sich hierüber schnell konkrete Gedanken machen. Die folgende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einer in Spanien beschäftigten Hausangestellten zeigt, dass allen Angestellten in der EU die Möglichkeit gegeben werden muss, ihre geleisteten Arbeitsstunden nachverfolgen und eventuelle Überstunden geltend machen zu können.
Grundsätzlich muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine dagegen gerichtete Klage vor dem Arbeitsgericht eingegangen sein. Was aber, wenn eine schwangere Arbeitnehmerin, der gekündigt wird, gar nicht weiß, dass sie schwanger ist? Dann muss sie nach dem Gesetz binnen zwei Wochen nach Kenntniserlangung von der Schwangerschaft die Klage einreichen. Ob diese Frist lang genug ist, musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären.
Nach dem Unionsrecht ist eine Fluggesellschaft nicht verpflichtet, für eine Verspätung Ausgleichszahlungen zu leisten, sobald sie nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich selbst dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Ob der mittlerweile allgegenwärtige Personalmangel dazu gehört, musste nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) klarstellen.
Deutschland setzte wie andere EU-Mitgliedstaaten eine europäische Verordnung um: Seit August 2021 werden in Deutschland Fingerabdrücke im Chip von Ausweisen gespeichert. Ob die Verwendung dieser höchstpersönlichen Daten gegen geltendes Recht verstoße, wollte nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden (VG) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen.
Wer einen Schaden erleidet, hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Weil es jedoch naturgemäß sehr unterschiedliche Empfindungen geben kann, wann ein Schaden überhaupt auftritt und somit auch ersatzfähig ist, müssen Gerichte entscheiden, ab wann ein infrage stehender Anspruch eintritt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wandte sich hier an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der den erlittenen Schaden durch eine Flugverspätung einschätzen musste.
Ob Menschen, die im EU-Ausland wohnen, einen Anspruch auf einen Personalausweis aus ihrem EU-Heimatland haben, musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Anfrage eines rumänischen Gerichts prüfen.
Wenn ein Flug eine Verspätung hat, können Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Was aber, wenn der Flug bereits Wochen zuvor abgesagt worden ist? Das zuständige Landgericht Frankfurt am Main (LG) war sich unsicher, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) hierzu sagt – und fragte nach.
Assistenten unterstützen Menschen mit Behinderungen nicht nur bei allen Tätigkeiten des Alltags – sie sind vielmehr fester Teil des Lebens der Menschen, die sie betreuen. Daher musste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Folgenden mit der berechtigten Frage beschäftigen, ob bei einer solch engen Beziehung zueinander eine Altersvorgabe bei der Suche nach einer Assistenz einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellt.
Eine GmbH war auf Assistenz- und Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spezialisiert. Deshalb suchte sie persönliche Assistentinnen, die eine 28-jährige Studentin in allen Lebensbereichen ihres Alltags unterstützen sollten. Nach der Anzeige sollten die gesuchten Personen „am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein“. Eine abgelehnte Bewerberin sah sich wegen ihres Alters diskriminiert, da sie nicht dieser Altersgruppe angehörte.
Benachteiligt wurde sie aber nicht. Zunächst stellte der EuGH darauf ab, dass es nach den deutschen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorgeschrieben ist, den individuellen Wünschen von Menschen mit Behinderungen bei der Erbringung von Leistungen der persönlichen Assistenz zu entsprechen. Folglich müssen die Betreffenden in der Lage sein, zu entscheiden, wie, wo und mit wem sie leben. Deshalb lässt sich erwarten, dass eine persönliche Assistentin, die derselben Altersgruppe wie der Mensch mit Behinderung angehört, sich leichter in dessen persönliches, soziales und akademisches Umfeld einfügt. Die Festlegung einer Altersanforderung kann daher im Hinblick auf den Schutz des Rechts auf Selbstbestimmung des betreffenden Menschen mit Behinderung notwendig und gerechtfertigt sein.
Hinweis: Es ist also grundsätzlich möglich, dass jemand für persönliche Assistenzdienste eine Arbeitskraft in einem bestimmten Alter sucht. Die dabei entstehende Altersdiskriminierung wird in der Regel wegen der Art der geleisteten persönlichen Assistenzdienste gerechtfertigt sein.
Bisher sahen viele Arbeits- und Tarifverträge vor, dass Teilzeitkräfte erst dann Überstundenzuschläge erhalten, wenn sie die regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschreiten. Doch das sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) kritisch, so dass Teilzeitkräfte nun die Chance haben, wesentlich schneller zu Überstundenzuschlägen zu kommen als bisher.
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