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Schlagwort: EuGH

Keine Diskriminierung: Altersvorgabe bei Assistenzleistungen ist laut EuGH möglich

Assistenten unterstützen Menschen mit Behinderungen nicht nur bei allen Tätigkeiten des Alltags – sie sind vielmehr fester Teil des Lebens der Menschen, die sie betreuen. Daher musste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Folgenden mit der berechtigten Frage beschäftigen, ob bei einer solch engen Beziehung zueinander eine Altersvorgabe bei der Suche nach einer Assistenz einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellt.

Eine GmbH war auf Assistenz- und Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spezialisiert. Deshalb suchte sie persönliche Assistentinnen, die eine 28-jährige Studentin in allen Lebensbereichen ihres Alltags unterstützen sollten. Nach der Anzeige sollten die gesuchten Personen „am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein“. Eine abgelehnte Bewerberin sah sich wegen ihres Alters diskriminiert, da sie nicht dieser Altersgruppe angehörte.

Benachteiligt wurde sie aber nicht. Zunächst stellte der EuGH darauf ab, dass es nach den deutschen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorgeschrieben ist, den individuellen Wünschen von Menschen mit Behinderungen bei der Erbringung von Leistungen der persönlichen Assistenz zu entsprechen. Folglich müssen die Betreffenden in der Lage sein, zu entscheiden, wie, wo und mit wem sie leben. Deshalb lässt sich erwarten, dass eine persönliche Assistentin, die derselben Altersgruppe wie der Mensch mit Behinderung angehört, sich leichter in dessen persönliches, soziales und akademisches Umfeld einfügt. Die Festlegung einer Altersanforderung kann daher im Hinblick auf den Schutz des Rechts auf Selbstbestimmung des betreffenden Menschen mit Behinderung notwendig und gerechtfertigt sein.

Hinweis: Es ist also grundsätzlich möglich, dass jemand für persönliche Assistenzdienste eine Arbeitskraft in einem bestimmten Alter sucht. Die dabei entstehende Altersdiskriminierung wird in der Regel wegen der Art der geleisteten persönlichen Assistenzdienste gerechtfertigt sein.

Quelle: EuGH, Urt. v. 07.12.2023 – C-518/22

 

Überstundenzuschläge von Teilzeitkräften: Schwellenwert für Mehrflugvergütung darf bei Voll- und Teilzeitpiloten nicht gleich sein

Bisher sahen viele Arbeits- und Tarifverträge vor, dass Teilzeitkräfte erst dann Überstundenzuschläge erhalten, wenn sie die regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschreiten. Doch das sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) kritisch, so dass Teilzeitkräfte nun die Chance haben, wesentlich schneller zu Überstundenzuschlägen zu kommen als bisher.

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Arbeitsunfähigkeit in Altersteilzeit: Urlaubsanspruch verfällt auch bei längerer Freistellungsphase nicht

Die komplexe Thematik der Altersteilzeit führt immer wieder zu Problemen. Die Frage, die in diesem Fall auftauchte, konnte erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) final klären. Denn dieser musste die EU-Richtlinien dahingehend überprüfen, wie nach einer langen Freistellungsphase mit zuvor nicht genommenem Urlaub umzugehen ist.

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EuGH stärkt Arbeitnehmerrecht: Tägliche Ruhezeit ist kein Teil der wöchentlichen Ruhezeit – auch nicht in direkter Abfolge

Ein Ungar wollte sich mit der Rechenweise seiner Arbeitgeberin nicht zufriedengeben und klagte seinen Anspruch auf tägliche Ruhezeiten ein. Und da sich die ungarischen Richter auch nicht sicher waren, ob die tägliche mit der wöchentlichen Ruhezeit aufgerechnet werden darf, sobald beide zeitlich aufeinanderfolgen, musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) für Klarheit sorgen.

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Verschuldensunabhängige Haftung: EuGH stützt Recht auf Preisminderung von Pauschalreisen in der Pandemie

Reisen in der Corona-Pandemie: Das Anrecht auf Preisminderungen und -rückzahlungen ist aufgrund der unterschiedlich gestalteten Fallkonstellationen sicherlich noch nicht ausgeurteilt. Auch im folgenden Fall gab es viele pandemiebedingte Einschränkungen am Urlaubsort. Das zuständige Gericht wandte sich hier an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um die Frage zu beantworten, wie es sich mit Pauschalreisenden verhält, die inmitten ihres Urlaubs von der Pandemie überrascht wurden.

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EuGH konkretisiert Richtlinie: Arbeitgeber müssen Kosten für Bildschirmarbeitsplatzbrille übernehmen

Dass der folgende Fall seinen Ursprung in Rumänien hat, aber dennoch hier Erwähnung findet, beweist, wie wichtig Arbeitnehmerbelange in der Europäischen Union sind. Denn nationale Vorschriften sind nur dann rechtens, wenn sie mit dem EU-Recht im Einklang stehen. Und um zu bewerten, ob ein Arbeitnehmer mit der Ablehnung einer Kostenübernahme durch seine Arbeitgeberin leben muss, musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ran.

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Google muss löschen: EuGH stärkt Rechte gegen falsche Inhalte in Suchergebnissen

Egal, welche Frage man hat: Google weiß die Antwort. Oder etwa nicht? Da das Internet ein Spielplatz für alle ist, kann man dort auch alles finden. Ob das aber der Wahrheit entspricht, weiß womöglich immer nur derjenige, um den es sich konkret handelt. Ob man gegen die Internetmacht Google überhaupt eine Chance hat, Ergebnisse von Suchanfragen löschen zu lassen, wenn unrichtige Informationen angezeigt werden? Ja – jedenfalls dann, wenn man den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an seiner Seite weiß.

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Gleiches Recht für alle: Wann Arbeitgeber laut EuGH ein Kopftuch und andere religiöse Symbole verbieten dürfen

Das sogenannte Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist nicht nur hierzulande ein Streitthema mit hohem Konfliktpotential. Daher ist der folgende Fall auch für den deutschen Arbeitsmarkt interessant, obwohl der Ursprung des Rechtsstreits in Belgien lag. Hierbei musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsprechung zu religiösen Symbolen am Arbeitsplatz überprüfen. Sein Urteil ist einleuchtend, aber lesen Sie selbst.

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Nachträgliche Belastungsstörung: Fluggesellschaft muss für nachweisbare Beeinträchtigung der psychischen Integrität aufkommen

Dass es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen in der Luftfahrt zu beängstigenden Vorfällen kommen kann, ist nicht auszuschließen. Ob eine Fluggesellschaft für psychische Folgen nach einer Notfallevakuierung aufkommen muss, musste als Grundsatzfrage zuerst vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden, damit der Einzelfall in Österreich behandelt werden konnte.

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