Kündigungsschutzklage abgewiesen: Impfpassfälschung verletzt arbeitsvertragliche Nebenpflicht und rechtfertigt fristlose Kündigung
In Corona-Zeiten kam der Verdacht einer Vorlage von gefälschten Impfpässen häufiger vor. Im folgenden Fall einer Kündigungsschutzklage war es für das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) relativ einfach, den klagenden Arbeitnehmer davon zu überzeugen, seine Berufung gegen die bereits vom Arbeitsgericht (ArbG) erfolgte Klageabweisung zurückzuziehen – die Beweislage gegen ihn war schlicht und ergreifend zu eindeutig.