Belehrungsgebot missachtet: Entziehung der Fahrerlaubnis ist bei mangelnder Belehrung des Beschuldigten unzulässig
Hobbykriminologen raufen sich beim altbewährten Sonntagskrimi oft die Haare, wenn Abläufe ignoriert werden, die für hand- und vor allem gerichtsfeste Ermittlungsergebnisse unverzichtbar sind. Wenn Erkenntnisse auf einem nicht zulässigen Weg ermittelt worden sind, gibt es sie auch nicht - egal wie offensichtlich sie auch scheinen. Dass eine ordnungsgemäße Abfolge vorgeschriebener Vorgehensweisen nicht nur im Strafrecht, sondern in allen Rechtsgebieten die Grundlage für eine gesetzeskonforme Rechtsverfolgung ist, zeigt der folgende Fall des Landgerichts Fürth (LG), das hier einen Verkehrsverstoß zu verhandeln hatte.