Mietmängel stellen auf Umstände ab, die die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache mindern. Regelmäßig werden Gerichte damit beauftragt herauszufinden, wann ein solcher Umstand vorliegt und Mieter zu einer Mietminderung entsprechend berechtigt sind. Ob ein solcher Mietmangel auch vorliegt, wenn sich der eigene Vermieter im Hof nackt sonnt, musste im Folgenden das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) neben anderen vorgetragenen Beeinträchtigungen bewerten.
Man mag sich erinnern: Es gab Zeiten, in denen man öffentliche Veranstaltungen besuchen durfte. Doch auch die Vorcoronazeiten waren bei Weitem nicht gefahrenlos. Das musste auch ein Elternpaar einsehen, dessen gemeinsames Kind bei einem solchen Event zu Schaden kam. Wer genau dafür die Verantwortung zu übernehmen hatte, stand im Mittelpunkt des Falls, der bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) ging.
Ein dreijähriges Kind besuchte mit seinen Eltern ein Pferdeturnier. Die Eltern saßen am Biertisch, als das Kind sich selbständig machte und die Gegend mit einem anderen Kind erkundete. Beide näherten sich den Pferdeanhängern, die wegen der vorherrschenden Hitze offenstanden. Das Kind begab sich in einen der Anhänger, wo das sich darin befindliche Pferd ausschlug und ihn mit einem Huf am Kopf traf.
Der BGH prüfte die Frage der Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern betreffend ihr eigenes – und leider schwer verletztes – Kind. „Wie würden sich vernünftige Eltern in der jeweiligen Situation verhalten?“, das sei in einer solchen Situation zu fragen. Bei Kontakt mit Pferden, so die Antwort des BGH, sei einem dreijährigen Kind noch kein Freiraum unter regelmäßiger Kontrolle in engen Zeitabständen zu gewähren. Dies sei erst ab einem Alter von vier Jahren möglich. Die Eltern hätten das Kind auf der Veranstaltung also keinen Moment sich selbst überlassen dürfen. Die Ergebnisse eben dieser Überlegung hatten die juristische Folge, dass weder die Halterin des Pferds noch der Veranstalter des Fests für den Schaden des Kindes aufzukommen hatten. Denn die Eltern hatten sich die schlimmen Folgen selbst zuzuschreiben, weil sie ihr Kind unbeaufsichtigt gelassen haben.
Hinweis: Es ist zu hoffen, dass bald wieder öffentliche Veranstaltungen möglich sind und Ausgelassenheit endlich in unser Leben zurückkehrt. Vergessen werden darf dabei dann aber nicht, dass auch in der dann neuen Freihheit jenes Sicherheitsverhalten wichtig ist, das besonders kleine Kinder vor den Folgen ihres altersgemäßen Verhaltens schützt.
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