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Schlagwort: Geschäftsverkehr

Onlineregistrierung: Fehlendes drittes Geschlecht stellt keine schwere Verletzung des Benachteiligungsverbots dar

So sehr das Gendern die Gemüter erhitzt, wie kaum ein anderes gesellschaftliches Thema des sozialen Miteinanders, ist die korrekte Anrede im Geschäftsverkehr schon seit längerem wichtig. Denn wer sich dabei nicht daran hält, dem könnten Entschädigungsansprüche drohen. Im folgenden Fall musste das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) herausfinden, ob auch das Fehlen einer neutralen Geschlechtsangabe mit den entsprechenden Folgen einer unkorrekten Anrede einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellt.

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