Gefahr zu abstrakt: Bank steht als Mieterin einer Teileigentumseinheit Betrieb eines Geldautomaten im Wohnhaus zu
Ein immer häufiger auftretendes Phänomen, das die Polizei nicht in den Griff bekommt, ist die vermehrte Anzahl gesprengter Geldautomaten. Dass dieser Umstand Anwohner in direkter Nähe eines solchen für Kriminelle attraktiven Anziehungspunkts sorgt, scheint verständlich. Wie jedoch die Möglichkeiten aussehen, sich gegen einen solchen Geldautomaten im selbstbewohnten Objekt zu wehren, zeigt das folgende Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG).