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Schlagwort: Gewerkschaften

Arbeitskampf ohne Gewerkschaft: Teilnahme an wildem Streik rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Arbeitsrecht räumt Arbeitnehmern eine Vielzahl arbeitskämpferischer Maßnahmen ein. Dennoch gelten auch im Arbeitskampf Regeln, die selbst bei noch so berechtigten Forderungen nicht übertreten werden sollten. Dass man sonst schnell seinen Kündigungsschutz verlieren kann, zeigt der Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) landete.

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Den Richtern vorausgeeilt: Arbeitgeber verhindert durch Entfernung von Abmahnungen ein Urteil über „wilden Streik“

Streiks werden in Deutschland durch die Gewerkschaften geführt. Alles andere ist jedenfalls bislang ein wilder Streik und kann zu Abmahnungen und Kündigungen führen.

Arbeitnehmer eines Automobilherstellers legten aus Protest gegen eine unternehmerische Entscheidung spontan ihre Arbeit nieder: Sie wollten gegen die geplante Auslagerung von Arbeitsplätzen protestieren. Die Gewerkschaft hatte die Aktionen allerdings nicht unterstützt.

Nach Ende des Streiks erteilte der Automobilhersteller 761 Abmahnungen, gegen die schließlich 30 Arbeitnehmer klagten. Sie vertraten die Auffassung, gegen eine unternehmerische Entscheidung auch ohne gewerkschaftlichen Streikbeschluss streiken zu dürfen, und beriefen sich auf ihr grundrechtlich geschütztes Streikrecht in Verbindung mit der Europäischen Sozialcharta. Die Arbeitnehmer verlangten die Entfernung der Abmahnungen aus den Personalakten. Der Arbeitgeber wollte es wohl nicht auf eine Entscheidung ankommen lassen und entfernte noch vor der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts freiwillig die Abmahnungen aus den Personalakten. Damit hätte der Rechtsstreit für die Arbeitnehmer eigentlich erledigt sein müssen. Da sie jedoch auf darauf beharrten, Recht zu haben, verloren sie schließlich die Klage. Denn deren Grundlage hatte sich durch die vorzeitige Entfernung der Abmahnungen aus den Personalakten schließlich schon erledigt, etwaige Feststellungsanträge liefen somit ins Leere. Und für die Klärung abstrakter Rechtsfragen, wie es den Arbeitnehmern scheinbar vorschwebte, ist ein Arbeitsgericht nun einmal nicht zuständig.

Hinweis: Der Arbeitgeber hatte die Notbremse gezogen und die Abmahnungen vor Erlass des Urteils aus den Personalakten entfernt. Vieles spricht jedoch dafür, dass die Abmahnungen rechtmäßig waren. Arbeitnehmer sollten nur dann streiken, wenn die Gewerkschaften dazu aufrufen.

Quelle: LAG Bremen, Urt. v. 09.03.2017 – 2 Sa 67/16
Thema: Arbeitsrecht

Gewerkschaftsmitgliedschaft: Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nicht durch Prämienzahlungen zum Austritt bewegen

Ein Arbeitgeber darf Gewerkschaften nicht mit allen Mitteln bekämpfen.

Eine Arbeitgeberin führte Mitarbeitergespräche, in denen sie ihre Mitarbeiter fragte, ob diese Mitglieder der Gewerkschaft seien. In einem anschließenden Mitarbeiterbrief bot sie jedem Beschäftigten, der zu einem Austritt bereit war, eine einmalige „Mitarbeitertreueprämie“ von 50 EUR an. Außerdem ließ sie in einem Vorarbeiterbüro Vordrucke für den Austritt aus der Gewerkschaft auslegen. Die Gewerkschaft sah darin einen Verstoß gegen ihre Koalitionsfreiheit aus dem Grundgesetz und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Gericht war derselben Auffassung und stellte sich auf die Seite der Gewerkschaft. Die Arbeitgeberin durfte weder Prämien für einen Gewerkschaftsaustritt versprechen und entsprechende Kündigungsformulare auslegen noch in der vorliegenden Konstellation ihre Beschäftigten nach einer Gewerkschaftsmitgliedschaft befragen.

Hinweis: Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten also kein Geld für einen Gewerkschaftsaustritt versprechen.

Quelle: ArbG Gelsenkirchen, Beschl. v. 09.03.2016 – 3 Ga 3/16
Thema: Arbeitsrecht