Corona-Hilfe als Einkommen: Lockdown und Umsatzausfall in der Unterhaltsberechnung
Bund und Länder haben Unternehmer, die wegen Corona-Einschränkungen Umsatzausfälle hatten, mit verschiedenen finanziellen Hilfen unterstützt. Im Frühjahr 2020 gab es eine unbürokratische pauschale "Soforthilfe", später gab es "Neustarthilfe" und "Überbrückungshilfen". Wenn ein solcher Unternehmer Unterhaltspflichten hat, ist natürlich fraglich, ob diese Einnahmen ein "unterhaltsrelevantes Einkommen" sind. Beim Oberlandesgericht Bamberg (OLG) landete nun wieder ein Unterhaltsfall mit staatlichen Corona-Hilfen.