Testamentsauslegung: Als Erbe gilt, wer für Beerdigung und Folgekosten aufkommt
Unklare Formulierungen führen im Erbrecht oft zu Konfusionen. Im Rahmen der Auslegung eines privatschriftlichen Testaments musste sich das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) hier mit der Frage beschäftigen, ob der Erblasser bei der Verteilung nur einzelner Nachlassgegenstände auf mehrere Personen einen der Bedachten als Alleinerben einsetzen wollte. Bei der Urteilsfindung stellte es dabei entscheidend auf die Frage ab, wer nach dem Testament für die Beerdigung und die damit verbundenen Kosten aufkommen sollte.