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Schlagwort: Grabpflege

Testamentsauslegung: Als Erbe gilt, wer für Beerdigung und Folgekosten aufkommt

Unklare Formulierungen führen im Erbrecht oft zu Konfusionen. Im Rahmen der Auslegung eines privatschriftlichen Testaments musste sich das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) hier mit der Frage beschäftigen, ob der Erblasser bei der Verteilung nur einzelner Nachlassgegenstände auf mehrere Personen einen der Bedachten als Alleinerben einsetzen wollte. Bei der Urteilsfindung stellte es dabei entscheidend auf die Frage ab, wer nach dem Testament für die Beerdigung und die damit verbundenen Kosten aufkommen sollte.

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Erstattung von Aufwendungen für Grabpflegekosten

Urteil des Oberlandesgerichts Köln – 20 W 94/13 – Das Oberlandesgericht Köln hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob Erben für die Grabpflege aufkommen müssen.

Das Oberlandesgericht hat sich der herrschenden Lehre und Rechtsprechung angeschlossen und bestätigt, dass Grabpflegekosten getrennt von den „reinen Bestattungskosten“ zu bewerten sind. Grabpflegekosten gehören danach nicht zu den Kosten der Beerdigung. Die Beerdigung ist mit der erstmaligen Herstellung der Grabstätte abgeschlossen; die Grabpflege beruht daher nicht auf einer Rechtspflicht der Erben, sondern auf einer sittlichen Verpflichtung der nahen Angehörigen.

Etwas anderes gilt selbstverständlich, wenn die Kostentragung durch den Erblasser geregelt wurde. Je nach Art der Anordnung können die Grabpflegekosten dann als Nachlassverbindlichkeit gewertet werden.

Autor: Rechtsanwalt Peter Kania