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Schlagwort: Gutachter

Neues zur Berufsunfähigkeitsrente: Auch Versicherte mit psychosomatischen Leiden können Leistungsanspruch haben

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig. Doch ist es hinreichend bekannt, dass sich Versicherungen dann und wann im Schadensfall zieren. Vor dem Landgericht hatte die Klage des Versicherten auf Leistung nach einer Vielzahl von Gutachten keinen Erfolg; auf psychiatrischem Gebiet war offengeblieben, ob ein bewusstseinsnaher, willentlicher Prozess vorliege oder aber unbewusste Mechanismen die Schmerzverarbeitung bestimmten. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sah das Ganze jedoch anders aus.

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Abrupter Reifendruckverlust: Sachverständigengutachten widerlegt Aussage des Hotelparkservices zu behaupteten Vorschäden

Eine Szene wie aus Filmen: Man fährt am Hotel vor und reicht den Autoschlüssel an einen Mitarbeiter weiter, der sich um die leidliche Parkplatzsuche kümmert. Doch im vorliegenden Fall bekam der Hotelgast sein Fahrzeug nicht in dem Zustand wieder, in dem er es abgegeben hatte – ein Fall für das Oberlandesgericht Köln (OLG).

Die Ehefrau des Geschädigten hatte den Wagen vor dem Hotel abgestellt und an der Rezeption den Schlüssel abgegeben, damit das Fahrzeug in die Tiefgarage des Hotels gefahren werde. Als die Frau nach dem Besuch des Spa-Bereichs zu dem Fahrzeug zurückkehrte, stand es nicht nicht etwa in der Tiefgarage, sondern in einer Parkbucht in Hotelnähe. Aus beiden Autoreifen der rechten Fahrzeugseite war die Luft entwichen. Das Hotel wandte ein, die Reifen seien schon vorher beschädigt gewesen.

In erster Instanz hatte das Landgericht (LG) die Klage noch abgewiesen. Der mitverklagte Hotelmitarbeiter hatte geschildert, wie er unmittelbar nach dem Losfahren ein ungewöhnliches Abrollgeräusch und schließlich einen schleichenden Luftverlust an den Reifen festgestellt und daher das Fahrzeug statt in der Tiefgarage in der Parkbucht abgestellt habe. Daraufhin konnte das LG trotz der entgegenstehenden Aussage der Ehefrau nicht ausschließen, dass der Schaden schon vor der Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen habe.

Das OLG jedoch ließ die Aussage des Hotelmitarbeiters durch ein Sachverständigengutachten überprüfen. Dieses ergab, dass die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen konnten. Der Gutachter stellte nämlich fest, dass die Reifen an zwei Stellen derart große Löcher aufwiesen, dass die Luft sofort entwichen sein musste. Der Schaden könne somit keinesfalls schleichend aufgetreten sein. Der Senat zog daraus den Schluss, dass die Löcher durch einen Fahrfehler des Hotelmitarbeiters mit einer massiven Krafteinwirkung auf die Räder entstanden seien.

Hinweis: Warum das erstinstanzliche Gericht nicht wie auch das OLG ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte, ist nicht ersichtlich. Die Entscheidung zeigt aber deutlich, dass sowohl zum Schadensgrund als auch zur Schadenshöhe vom Geschädigten immer der Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gestellt werden sollte.

Quelle: OLG Köln, Urt. v. 26.08.2019 – 22 U 134/17

Thema: Verkehrsrecht

Beweislast des Klägers: Bei nicht gestelltem Beweisantrag muss kein Gericht von Amts wegen ein Gutachten veranlassen

Wenn zwei sich streiten, hilft ein oft ein neutraler Dritter, der die Lage unter professionellen Gesichtspunkten betrachten und bewerten kann. Bei Gericht nimmt eine solche Position in der Regel ein Gutachter ein. Wann aber genau ein Amtsgericht ein Sachverständigengutachten einzuholen hat, klärt dieser Fall des Bundesgerichtshofs (BGH).


Hier stritten sich die Parteien im Zuge einer Mieterhöhung um die Größe der betreffenden Wohnung. Um ihr Mieterhöhungsbegehren durchzusetzen, zog die Vermieterin vor Gericht. Das damit befasste Amtsgericht (AG) wies die Vermieterin ausdrücklich darauf hin, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich sei. Der Rechtsanwalt der Vermieterin hat jedoch – ebenso ausdrücklich – keinen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gestellt. Als die Klage daraufhin abgewiesen wurde, zog die Vermieterin bis vor den BGH.

Der BGH war jedoch auch der Auffassung, dass die Vorinstanz richtig entschieden hatte. Denn auch von Amts wegen war das AG nicht gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Es ist nicht als ermessensfehlerhaft zu beanstanden, wenn der Richter – nachdem er zuvor auf die Erforderlichkeit eines entsprechenden Beweisantrags hingewiesen hatte – wegen des offen ausgesprochenen entgegenstehenden Willens der beweisbelasteten Partei von der Einholung eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen absieht.

Hinweis: Ob ein Sachverständigengutachten, das häufig recht teuer ist, eingeholt werden muss, sollte bereits im Vorfeld eines Prozesses besprochen werden. Es steht im Ermessen des Gerichts, ob es ein Sachverständigengutachten von Amts wegen einholt, wenn die beweisbelastete Partei ein Sachverständigengutachten nicht eigenständig beantragt.

Quelle: BGH, Urt. v. 27.02.2019 – VIII ZR 255/17

Thema: Sonstiges