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Schlagwort: Hauptleistungspflicht

BGH sieht „rechtliche Unmöglichkeit“: Beiträge für Fitnessstudios müssen für Zeit der coronabedingten Schließungen erstattet werden

Während der Pandemie war es auch Kunden von Fitnessstudios nicht möglich, überschüssige Energie loszuwerden – die Tempel der körperlichen Ertüchtigung blieben wie so vieles geschlossen. Zu der Frage, was mit den eingezogenen Mitgliedsbeiträgen dieser Zeit passiert und ob man sich auch hier womöglich mit Gutscheinen abspeisen lassen muss, hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich eine Antwort gegeben.

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Tariflich ungültige Betriebsvereinbarung: Sämtliche Tätigkeiten zur Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflicht müssen abgegolten werden

Auch in diesem Fall heißt es einmal mehr „Augen auf bei Tarifverträgen!“ Denn dass sowohl tarifgebundene Arbeitgeber als auch deren Betriebsräte mit einer Betriebsvereinbarung durchaus falsch liegen können, zeigt der folgende Fall, der bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) ging.

Es ging um einen Servicetechniker im Außendienst. Seine Arbeitgeberin war wegen ihrer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband an die Tarifverträge des Groß- und Außenhandels Niedersachsen gebunden. Zudem gab es im Betrieb der Arbeitgeberin eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Darin war geregelt, dass Anfahrtszeiten zum ersten und Abfahrtszeiten vom letzten Kunden nicht zur Arbeitszeit zählen, sofern sie 20 Minuten nicht überschreiten. Mit seiner Klage verlangte der Servicetechniker schließlich, seinem Arbeitszeitkonto Fahrtzeiten im Umfang von 68 Stunden und 40 Minuten gutzuschreiben – mit Erfolg.

Das BAG war der Auffassung, dass der Arbeitnehmer mit den Fahrten von seiner Wohnung zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erfüllt hat. Ein daraus resultierender Vergütungsanspruch werde aber nicht durch die Betriebsvereinbarung ausgeschlossen. Denn nach dem Manteltarifvertrag sind sämtliche Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer in Erfüllung seiner vertraglichen Hauptleistungspflicht erbringt, mit der tariflichen Grundvergütung abzugelten. Dazu gehört bei Außendienstmitarbeitern die gesamte – für An- und Abfahrten zum Kunden – aufgewendete Fahrtzeit. Damit war die Betriebsvereinbarung an dieser Stelle unwirksam, da sie dem Tarifvertrag widersprach.

Hinweis: Personalverantwortliche sollten sich stets darüber im Klaren sein, ob ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt oder nicht. Und Arbeitnehmer sollten das auch wissen, da sich dadurch Ansprüche ergeben können.

Quelle: BAG, Urt. v. 18.03.2020 – 5 AZR 36/19

Thema: Arbeitsrecht

Finanzielle Notlage: Vorsicht vor dem Aussetzen von Mietzahlungen

Gerät der Mieter in eine finanzielle Notlage, muss der Vermieter darauf keine Rücksicht nehmen.

Ab Sommer 2014 zahlte ein Wohnungsmieter seine Miete nicht mehr. Er hatte bewusst über einen längeren Zeitraum von der Erfüllung seiner Hauptleistungspflicht aus dem Mietvertrag – der Zahlung der vereinbarten Miete an die Vermieterin – abgesehen. Die Vermieterin kündigte dem Mieter daher fristlos. Dieser wehrte sich gegen die Kündigung mit der Begründung, dass er sich in einer besonderen persönlichen Belastungssituation befunden habe. Das reichte dem Landgericht Berlin allerdings nicht aus. Die außergewöhnliche persönliche Belastungssituation des Mieters war unerheblich.

Hinweis: Aus dem Mietverhältnis ergibt sich keine Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter Hilfestellung bei der Bewältigung seiner persönlichen Probleme zu leisten. Kommt die Miete nicht rechtzeitig, kann ein Kündigungsgrund vorliegen.

Quelle: LG Berlin, Beschl. v. 22.01.2016 – 65 S 442/15
Thema: Mietrecht