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Schlagwort: Individualvereinbarung

Nachlassforderung trotz Pflichtteilsverzichts: Erben müssen Unterhalt der geschiedenen Witwe zahlen

Dass Erben einer geschiedenen Witwe weiterhin Unterhalt zahlen müssen, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Anwendbarkeit dieser Regelung war beim Oberlandesgericht Celle (OLG) im Zusammenhang mit einem Ehevertrag zu prüfen. In dem Ehevertrag hatten nämlich die Ehefrau und der – nun verstorbene – Ehemann nicht nur den Unterhaltsanspruch recht eigenwillig geregelt, sondern auch gegenseitig auf Pflichtteilsansprüche verzichtet.

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„Selbstverständlich ohne Garantie“: Außer bei arglistiger Täuschung können beim Privatkauf alle Gewährleistungen ausgeschlossen sein

Die Parteien eines Privatkaufvertrags können durch Individualvereinbarung sämtliche Gewährleistungsansprüche wirksam ausschließen. Die Formulierung in einem eBay-Inserat, dass „selbstverständlich ohne Garantie“ verkauft werden solle, kann auch von einem juristischen Laien nur in dieser Weise verstanden werden.

Ein Lkw aus ehemaligen NVA-Beständen wurde über eBay verkauft. Nach der Versteigerung schlossen Käufer und Verkäufer einen vom Käufer vorbereiteten schriftlichen Kaufvertrag über das Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ab. Das Fahrzeug aus dem Jahr 1984 war vor Unterzeichnung des Kaufvertrags gestartet und warmgefahren worden. Kurz vor der Unterzeichnung des Vertrags ging der Motor aus und ließ sich nicht mehr starten. Der Käufer erklärte gleichwohl, dass er das Fahrzeug nehmen werde. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags konnte das Fahrzeug dann wieder gestartet werden. Der Käufer stellte allerdings fest, dass es max. 40 km/h fährt. Daraufhin hat er den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten.

Das Landgericht Itzehoe vertritt die Auffassung, dass die Kaufvertragsparteien einen wirksamen Gewährleistungsausschluss vereinbart haben. Dies ergibt sich zum einen aus dem unterzeichneten schriftlichen Kaufvertrag, aber auch aus der Anzeige des Verkäufers bei eBay, wo der eindeutige Hinweis enthalten war, das „selbstverständlich ohne Garantie“ verkauft werde. Dies konnte der Käufer nur so verstehen, dass ein Ausschluss jedweder Gewährleistungsansprüche vereinbart werden sollte. Im Übrigen sei der vom Käufer behauptete Kupplungsschaden nicht bewiesen worden. Unabhängig hiervon sei auch nicht zu erkennen, dass der Verkäufer diesen gekannt oder für möglich gehalten hat, denn das Fahrzeug wurde dem Käufer mit laufendem Motor für eine Probefahrt angeboten. Wenn der Käufer dann aber den Kaufvertrag unterzeichnet, ohne überhaupt eine Probefahrt durchgeführt zu haben, geht dies auf sein eigenes Risiko und lässt auch nicht ansatzweise auf eine betrügerische Absicht des Verkäufers schließen.

Hinweis: Anders als in einem Kaufvertrag mit einem Händler können bei einem privaten Kauf Gewährleistungsansprüche wie Schadensersatz, Wertminderung oder auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen werden. In diesem Fall sind Gewährleistungsansprüche nur dann gegeben, wenn dem Verkäufer ein arglistiges Verschweigen von Mängeln nachgewiesen werden kann.

Quelle: LG Itzehoe, Urt. v. 28.07.2017 – 1 S 5/16

Thema: Verkehrsrecht

Doppelte Schriftformklausel: Trotz formularmäßiger Vereinbarung haben mündliche Vertragsabsprachen Vorrang

Viele Mietverträge sehen eine Klausel über Schriftformerfordernisse vor. Wann solche Klauseln nicht gelten, zeigt dieser Fall.

In einem gewerblichen Mietvertrag war eine sogenannte doppelte Schriftformklausel enthalten. Danach waren Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies galt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Dann wurde der Mietvertrag geändert, insbesondere hinsichtlich des Nutzungszwecks der Gewerbefläche. Die doppelte Schriftform wurde dabei nicht konsequent eingehalten. Das war aber nicht weiter tragisch. Denn der BGH urteilte, dass eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene doppelte Schriftformklausel im Fall der formularmäßigen Vereinbarung eine mündliche oder auch allgemeinhin schlüssige Änderung der Vertragsabreden wegen des Vorrangs der Individualvereinbarung nicht ausschließt.

Hinweis: Einzelabreden – also echte individuelle Vereinbarungen – gehen den formularmäßigen schriftlichen Mietbedingungen in jedem Fall vor.

Quelle: BGH, Beschl. v. 25.01.2017 – XII ZR 69/16

Thema: Mietrecht