Skip to main content

Schlagwort: KG

Grundbuchberichtigung: Grundbuchamt muss sich mit Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses als Nachweis begnügen

Sofern Immobilienvermögen vererbt wird, ist regelmäßig eine Änderung des Grundbuchs vorzunehmen. Das zuständige Grundbuchamt verlangt hierbei Nachweise, zum Beispiel über die Erbschaft oder – wie im folgenden Fall des Kammergerichts (KG) – über eine angeordnete Testamentsvollstreckung.

Weiterlesen

Europäisches Nachlasszeugnis: Grundbuchberichtigung ohne Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Nach deutschem Recht findet ohne eine vorherige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kein direkter Eigentumsübergang von einzelnen Nachlassgegenständen auf einen Miterben statt. Anders ist dies nach italienischem Recht. Ist dort Gegenstand eines Vermächtnisses das Eigentum an einer bestimmten Sache, geht das Eigentum mit dem Tod des Erblassers auf den Vermächtnisnehmer über, ohne dass es hierzu einer Annahmeerklärung des Begünstigten bedarf. So sah es auch das Berliner Kammergericht (KG) im folgenden Fall.

Weiterlesen

Die „Dieterle-Klausel“: Auswirkungen im grundbuchrechtlichen Berichtigungsverfahren

Im Erbrecht muss man aufpassen, dass im Ernstfall nicht jemand profitiert, den man unter keinen Umständen mit seinem Erbe bedenken möchte. Beispielsweise möchten Geschiedene mit gemeinsamen Kindern häufig ihr eigenes Kind absichern, aber auf keinen Fall den Ex profitieren lassen, sollte das Kind selbst versterben. Die sogenannte „Dieterle-Klausel“ stellt auf solche Konstellationen ab. Und was einst als Absicherung in Geschiedenenfällen diente, ist auch auf andere Erbkonstellationen anwendbar – wie im folgenden Fall des Kammergerichts (KG), bei dem eine Großmutter ihren Enkel bedenken wollte.

Weiterlesen

Trotz hohen Verkehrsaufkommens: Überfahren der Haltelinie und Einfahren in die Kreuzung müssen in einem Zug erfolgen

Welche Verkehrsteilnehmer kennen es nicht: Das Verkehrsaufkommen macht es einem manchmal schwer, sich in ihm ordnungsgemäß durchzuwurschteln. Doch Obacht gilt hier natürlich besonders für alle, die sich motorisiert bewegen möchten. Das zeigt auch das Urteil des Berliner Kammergerichts (KG), das fragliche Situationen auf verkehrsreichen Straßen naturgemäß kennt. Sich diesem dann als sogenannter Kreuzungsräumer zu verkaufen, ist daher besonders schwer, wie der folgende Fall beweist.

Weiterlesen

Hälftige Schadensteilung: Bei Kollision zwischen überholendem Pkw und ausschwenkendem Lkw-Abschlepper haften beide Seiten

Unklare Verkehrslagen sollten bei allen, die ein Fahrzeug führen, die inneren Warnlampen aktivieren. Bei einem der beiden am Unfall beteiligten Fahrzeuge waren sogar äußerlich welche erkennbar, was jedoch den Zusammenstoß nicht verhindern konnte. Dass diese Lichter allein jedoch nicht die Haftungsfrage klären, zeigt der folgende Fall des Berliner Kammergerichts (KG).

Weiterlesen

Angeordnete Vor- und Nacherbschaft: Testamentsvollstreckerzeugnis muss Befugnisbeschränkung des Testamentsvollstreckers klar ausweisen

Bei einer sogenannten Vor- und Nacherbschaft geht es dem Erblasser meist darum, die Weitergabe seines Vermögens zu Lebzeiten zu steuern. Das Berliner Kammergericht (KG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob der für eine Vorerbschaft eingesetzte Testamentsvollstrecker gesetzlich an Beschränkungen gebunden ist, die einem Vorerben gegenüber dem Nacherben auferlegt sind.

Weiterlesen

Grundbuchänderung mit Eröffnungsprotokoll: Zweifel allein genügen nicht, um einen Erbschein wegen einer Scheidungsklausel einzufordern

Ausschlag für das Verfahren, das das Berliner Kammergericht (KG) hier zu bewerten hatte, gab ein Antrag auf Grundbuchänderung. Unrichtige Grundbucheintragungen können berichtigt werden, sobald durch eine öffentliche Urkunde die Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Ob eine solche öffentliche Urkunde nach Versterben eines Berechtigten ein Erbschein sein muss oder auch ein Eröffnungsprotokoll ausreicht, war hier die Frage.

Im Urteilsfall hatten zwei Eheleute ein notarielles Testament errichtet, in dem eine sogenannte Scheidungsklausel besagte, dass die testamentarischen Verfügungen ihrem ganzen Inhalt nach unwirksam seien, sobald einer der Eheleute zu Lebzeiten eine Klage auf Aufhebung oder die Scheidung der Ehe beantragen würde. Nach dem Tod der Frau hatte der überlebende Ehemann eine Berichtigung des Grundbuchs beantragt und zu diesem Zweck das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorgelegt. Das Grundbuchamt hingegen verlangte die Vorlage eines Erbscheins. Zur Begründung führte es an, dass sich die Tatsache, dass die Ehe weder aufgelöst noch ein Scheidungsantrag eingereicht wurde, sich mit grundbuchtauglichen Mitteln nicht nachweisen ließe. Womöglich war das Testament ja doch unwirksam geworden?

Dem KG war dieser Einwand zu theoretisch. Es ist entgegen der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (OLG) der Ansicht, dass ein Erbschein nur verlangt werden könne, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Scheidungsantrag tatsächlich gestellt worden sei. Die allein abstrakte Möglichkeit unter Berufung auf statistische Erhebungen zu Scheidungsquoten reichen dem KG dabei nicht aus, um den Wert eines notariellen Testaments zu schmälern. Der Witwer konnte die Grundbuchänderung also mithilfe des Eröffnungsprotokolls beantragen, ohne einen gesonderten Erbschein vorlegen zu müssen.

Hinweis: Trotz Abweichung von Entscheidungen der OLG-Kollegen in München und Naumburg wurde die Rechtsbeschwerde mangels Beschwer des Beteiligten, dessen Rechtsmittel Erfolg hatte, vom KG nicht zugelassen.


Quelle: KG, Beschl. v. 29.10.2020 – 1 W 1463/20

 Thema: Erbrecht

Gericht ignoriert, Polizei eingeschaltet: Die Vereitelung des bestätigten Umgangsrechts kann nach Reiseverschiebung teuer werden

Wenn nach einer Trennung um die Kinder gestritten wird, ist es oftmals unklar, ob es rein um unterschiedliche Vorstellungen zum Wohl des gemeinsamen Nachwuchses oder doch eher um vergangene oder gar aktuelle Kränkungen der Erwachsenen geht. Im folgenden Fall war eine Mutter versucht, eine klare gerichtliche Entscheidung zu einer Urlaubsreise ihrer Kinder mit deren Vater per „Trick 17“ zu umgehen. Doch hier verstand das Berliner Kammergericht (KG) gar keinen Spaß.

Gemäß einer gerichtlich getroffenen Vereinbarung war der Vater im relevanten Fall dazu berechtigt, in den geraden Kalenderjahren die letzten drei Ferienwochen im Sommer mit seinen beiden Kindern zu verbringen. Er buchte eine Reise für die beiden Kinder, sich, seine neue Frau und deren Sohn für zwei Wochen zu einem Baderessort in Thailand. Nach Bombenanschlägen an vier thailändischen Orten war die Mutter mit der Reiseplanung jedoch nicht einverstanden. Der Vater hielt dagegen, die Anschläge hätten einige hundert Kilometer vom Urlaubsort entfernt stattgefunden. Schließlich versuchte die Mutter erfolglos, eine gerichtliche Eilentscheidung gegen die Reise zu erwirken – ebenso wie der Vater des Kindes der neuen Lebensgefährtin des Mannes. Die Mutter ergriff drastische Maßnahmen: Sie wandte sich am Abend vor dem Abflug per Mail an die Bundespolizei am Flughafen und erklärte, die Zustimmung zur Reise widerrufen zu haben. Daraufhin wurde ihren beiden Kindern die Ausreise verweigert. Alle fünf Personen flogen daraufhin erst einmal nicht, ließen sich vom Gericht per Eilentscheidung die Reisebefugnis bestätigen, buchten um und reisten verspätet. Der finanzielle Zusatzaufwand ließ die Reisekasse nach dieser Arie um rund 8.400 EUR schrumpfen. Geld, das die reisende Familie erstattet verlangte – und zwar zu Recht.

Das KG gab dem Begehren nämlich statt und verurteilte die Mutter dazu, dem Vater diesen Betrag vollständig zu erstatten. Wem der Umgang zusteht, der bestimmt auch, wo dieser stattfindet – auch in den Ferien, auch bei einer Fernreise. Ausnahmen gelten lediglich bei Reisen in ein politisches Krisengebiet, bei Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und wenn durch die Reise die Kinder außergewöhnlichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt werden. Da hier jedoch keine dieser Bedingungen vorlag, konnte die Mutter die Reise deshalb nicht verhindern. Dass sie zum Schadensersatz verpflichtet wurde, lag vor allem auch daran, dass sie die Reise trotz anderslautender Informationen gleich zweier Gerichte weiterhin zu verhindern versuchte.

Hinweis: Wenn sich zwei Gerichte gleichermaßen äußern – hier nach Einwänden sowohl der Mutter der beiden gemeinsamen Kinder als auch des Vaters des Stiefkinds -, sollte auf die Ausübung des Faustrechts besser verzichtet werden. Denn wie dem Fall zu entnehmen ist, kann diese Sturheit teuer zu stehen kommen.

Quelle: KG, Beschl. v. 18.05.2020 – 13 UF 88/18

Thema: Familienrecht

Nachweis der Erbfolge: Grundbuchberichtigung bei Teilerbscheinen

Befindet sich in der Erbmasse des Verstorbenen Immobilienvermögen, muss das Grundbuch in der Regel berichtigt werden. Sind verschiedene Erben vorhanden und wurden diesen jeweils Teilerbscheine erteilt, ist eine Berichtigung des Grundbuchs nur möglich, wenn die Erbteile insgesamt vollständig erfasst werden. Gegenüber dem Grundbuchamt ist das Erbrecht am Eigentum vollständig nachzuweisen.

Wird das Grundbuch durch den Tod des Erblassers unrichtig, ist der Nachweis der Erbfolge grundsätzlich über einen Erbschein oder – sofern es sich um eine öffentliche Urkunde handelt – durch das Eröffnungsprotokoll zu führen.

Das Kammergericht hat nun entschieden, dass das Grundbuchamt zum Zweck der Umschreibung weitere Teilerbscheine aber dann nicht verlangen kann, wenn sich aus der Verfügung von Todes wegen die weiteren bislang nicht erfassten Miterben ohne weiteres ergeben.

Hinweis: Das Grundbuch kann nicht allein auf Grundlage von Teilerbscheinen, die die Erbteile nicht vollständig erfassen, berichtigt werden.

Quelle: KG, Urt. v. 23.06.2020 – 1 W 1276/20

 Thema: Erbrecht

Trotz falscher Typenangabe: Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers bleibt nach Zulassung durch Blanko-eVB bestehen

Versicherungen neigen gern dazu, ihre Leistungspflichten dahingehend zu überprüfen, ob seitens des Versicherungsnehmers alle Bedingungen für einen berechtigten Ersatzanspruch vorliegen. Umso mehr überrascht das folgende Urteil des Berliner Kammergerichts (KG), das diesem Versuch zu widersprüchlichen Angaben zwischen Versicherungsantrag und Versicherungsschein eine Absage erteilte.

Über einen Versicherungsmakler beantragte der später Beklagte die Versicherung seines Fahrzeugs. Im Antrag wurde fälschlicherweise angegeben, dass ein Jaguar Typ XF 3.0 D versichert werden solle. Daraufhin erteilte die Versicherung dem Beklagten eine Blankovollmacht zur Versicherung des Fahrzeugs. Zugelassen wurde allerdings ein Fahrzeug vom Typ Jaguar XJ 3.0 D. Und es kam, wie es kommen musste: Mit eben jenem Fahrzeug verschuldete der Versicherte einen Unfall. Die Klägerin als zuständige Haftpflichtversicherung ersetzte den verursachten Schaden zwar – verlangte aber Regress bei ihrem Versicherungsnehmer.

Das KG hat aber entschieden, dass der Regressanspruch nicht bestehe, und argumentierte seine Entscheidung damit, dass die Klägerin dem Beklagten eine „blanko“ erteilte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erteilt hatte. Dadurch, dass der Beklagte das Fahrzeug mit dieser eVB zugelassen hat, bestehe für dieses Fahrzeug auch ein vorläufiger Versicherungsschutz – zumal in der blanko erteilten Verfügung keine näheren Angaben zum zuzulassenden Fahrzeug gemacht worden waren.

Hinweis: Auch wenn ein Hauptvertrag über eine Kfz-Versicherung nicht zustande gekommen ist, weil im Versicherungsantrag ein anderes Fahrzeug ausgewiesen wurde, bleibt die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers aus der vorläufigen Deckung bestehen. Das gilt zumindest dann, wenn das Fahrzeug blanko mit einer eVB zugelassen wurde. Hier hatte es die Versicherung zudem versäumt, nach Nichtzahlung der Erstprämie den Vertrag zu kündigen. Hätte sie dies rechtzeitig gemacht, wäre ihr Regressanspruch begründet gewesen.

Quelle: KG, Urt. v. 29.05.2020 – 6 U 102/19

Thema: Verkehrsrecht