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Schlagwort: Kontrolle

Haftungsausschluss nach Ausparkfehler: Wer bei einer Hilfestellung das eigene Fahrzeug beschädigt, verliert den Schadensersatzanspruch

Manche Gefälligkeit kann einem im Nachhinein leider teuer zu stehen kommen. So auch im folgenden Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) zu bewerten hatte und der sich um einen Ausparkfehler des Klägers drehte, der einem anderen eigentlich nur einen Gefallen tun wollte.

Auf einem Parkplatz kam es zum Unfall, als der spätere Kläger rückwärts aus einer abschüssigen Parklücke ein fremdes Fahrzeug ausparken wollte, das behindertengerecht umgebaut war und bei dem Gas- und Bremsfunktion im Handbetrieb betätigt werden. Er wollte hierbei dem späteren Beklagten, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, das Einsteigen in dessen Fahrzeug ermöglichen. Dabei verlor der Kläger die Kontrolle über den umgebauten Pkw und beschädigte auch sein eigenes, ebenfalls auf dem Parkplatz abgestelltes Fahrzeug.

Der BGH hat Schadensersatzansprüche des Klägers für die Beschädigung seines Fahrzeugs mit Hinweis auf einen gesetzlich geregelten Haftungsausschluss ausgeschlossen. Nach dieser Regelung ist eine Haftung dann nicht gegeben, wenn der Geschädigte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs (selbst) tätig war. Auch wenn der Kläger nach den Anweisungen des Beklagten das Fahrzeug in Betrieb gesetzt hatte, ändert dies an seiner Eigenschaft als Fahrzeugführer nichts, da er selbst die wesentlichen Einrichtungen des Fahrzeugs bedient hatte. Der im Gesetz geregelte Haftungsausschluss erfasst auch den vom Kläger geltend gemachten Schaden aufgrund der Beschädigung seines eigenen Pkw. Der Kläger hat durch das Manövrieren sein von ihm selbst auf demselben Parkplatz abgestelltes eigenes Fahrzeug bewusst der Betriebsgefahr des von ihm selbst geführten Kraftfahrzeugs ausgesetzt.

Hinweis: Die Haftung des Halters – also hier des Beklagten – ist ausgeschlossen, wenn der betreffende Fahrer nur aus Gefälligkeit handelt. Der Grund hierfür liegt in dem Rechtsgedanken, dass der besondere Schutz der Gefährdungshaftung dem nicht zugutekommt, der den besonderen Gefahren des Kfz-Verkehrs nicht als ein am Kraftfahrbetrieb Unbeteiligter zwangsläufig unterworfen ist, sondern sich der Betriebsgefahr eines Kfz durch Beteiligung an seinem Betrieb freiwillig und bewusst in erhöhtem Maße aussetzt.
 
 

Quelle: BGH, Urt. v. 12.01.2021 – VI ZR 662/20

Thema: Verkehrsrecht

Racial Profiling: Die anlasslose Polizeikontrolle Dunkelhäutiger im Regionalzug ist diskriminierend

Die Kontrolle dunkelhäutiger Personen ohne weiteren Anlass ist rechtswidrig.

Drei Beamte der Bundespolizei stiegen in einen Zug und forderten von einer dunkelhäutigen Familie mit deutscher Staatsbürgerschaft, ihre Ausweise vorzuzeigen. Die Betroffenen übergaben ihre beiden deutschen Personalausweise, die Polizeibeamten glichen die Daten telefonisch ab und stiegen nach Rückgabe der Ausweise an der nächsten Haltestelle wieder aus dem Zug. Weitere Kontrollen hatte es zuvor nicht gegeben. Das wollte sich die Familie nicht gefallen lassen. Sie hielt die Maßnahme für rechtswidrig und klagte vor dem Verwaltungsgericht.

Dieses gab der Klage statt, da es sich um einen Regionalzug gehandelt hatte und dieser nicht zur unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik genutzt werden konnte. Grundsätzlich ist natürlich eine Polizeikontrolle auch in einem Regionalzug zulässig – in diesem speziellen Fall jedoch nicht. Denn die Hautfarbe der Familie war ein augenscheinlich ausschlaggebendes Kriterium für die Kontrolle, welche die Familie somit diskriminierte.

Hinweis: Auch der telefonisch durchgeführte Abgleich der Personalien war entsprechend rechtswidrig.

Quelle: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.04.2016 – 7 A 11108/14.OVG

Thema: Sonstiges