Webinar statt Präsenzschulung? Arbeitgeber können nur unter bestimmten Voraussetzungen auf günstigere Seminaralternative bestehen
Mitglieder des Betriebsrats dürfen sich auf Kosten des Arbeitgebers weiterbilden. Besonders als Folge der Pandemieerfahrungen kommt es nun jedoch immer häufiger vor, dass Arbeitgeber ihre Betriebsräte statt auf Seminare als Präsenzveranstaltungen auf die kostengünstigere Alternative eines Webinars verweisen wollen. Ob sie darauf bestehen dürfen, musste im Folgenden das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) bewerten.