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Schlagwort: LG Darmstadt

Nur vor schwerem Unwetter: Vermieter muss Müllcontainer nach Leerung nicht sofort auf das Grundstück zurückbringen

Wer haftet eigentlich ab welchem Zeitpunkt unter welchen äußeren Umständen, wenn ein Müllcontainer gegen ein Auto rollt und dadurch ein Schaden entsteht? Diese Fragen hatte das Landgericht Darmstadt (LG) zu beantworten, bei dem es immerhin um einen Fahrzeugschaden in Höhe von knapp 9.000 EUR ging.

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Höchstpersönliche Rechte: Der Herausgabeanspruch auf eine befruchtete Eizelle ist nicht vererbbar

Neben Vermögenswerten kann ein Mensch zu Lebzeiten auch verschiedene Ansprüche gegen Dritte haben, die sich nicht nur die Zahlung von Geld beziehen können, sondern auch auf anderweitige Leistungen. Ob und inwieweit diese vererbbar sind, musste im folgenden Fall das Landgericht Darmstadt (LG) bewerten.

Ein Mann und seine Lebensgefährtin unterzogen sich einer künstlichen Befruchtung, wodurch drei befruchtete Eizellen entstanden. Zwei davon wurden der Frau eingesetzt, ohne dass diese zu einer Schwangerschaft führten. Nach dem Tod des Mannes verlangte die Frau nun die Herausgabe der dritten Eizelle. Sie trug vor, dass ein gemeinsames Kind stets der sehnlichste Wunsch ihres Lebensgefährten und ihrer selbst gewesen sei und der Mann ihr auch eine Vollmacht für den weiteren Umgang mit der Eizelle ausgestellt habe.

Doch das LG lehnte eine Herausgabe der Eizelle ab und führte aus, dass die befruchtete Eizelle im Miteigentum beider Keimzellenspender stehe – also der Frau und des verstorbenen Mannes. Das Recht, die Herausgabe der Eizelle zu verlangen, ist nach Auffassung des Gerichts jedoch kein vermögensrechtlicher Anspruch, der vererbt werden kann, sondern ein höchstpersönliches Recht. Nach dem Tod eines der Keimzellenspender kann der andere damit die Herausgabe nicht mehr alleine verlangen – unabhängig davon, ob der überlebende Spender Erbe geworden ist oder nicht. Die Eizelle musste daher vernichtet werden.

Hinweis: Das LG wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es zudem ein gesetzliches Verbot der Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen eines verstorbenen Mannes gibt. Dies folgt der gleichen Wertung, dass es unter Kindeswohlaspekten möglichst vermieden werden sollte, durch reproduktionsmedizinische Maßnahmen ein Kind zu schaffen, das gleichsam „von einem Toten abstammt“, was sich bei der Identitätsfindung des Kindes belastend auswirken könnte.
 
 

Quelle: LG Darmstadt, Urt. v. 28.08.2019 – 8 O 166/18

Thema: Erbrecht

Erstellung der Betriebskostenabrechnung: Vorherige Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht erforderlich

Ein neuer Fall zum Thema Betriebskosten in einer Wohnungseigentumsanlage:

Ein Wohnungseigentümer vermietete seine in einer Wohnungseigentumsanlage gelegene Wohnung. Er rechnete die Betriebskosten unter Bezugnahme auf die von der Verwaltung erstellte Jahresabrechnung gegenüber den Mietern ab. Die Mieter zahlten allerdings den Nachzahlungsbetrag nicht, da die Jahresabrechnung noch nicht von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschlossen worden war. Schließlich klagte der Vermieter den Betrag ein – und erhielt Recht.

Eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft vor der Erstellung der Betriebskostenabrechnung war nicht erforderlich. Zum einen existieren unterschiedliche Anforderungen an die Jahresabrechnung einer WEG und an die mietrechtliche Betriebskostenabrechnung, zum anderen könnten auch die Abrechnungszeiträume unterschiedlich sein.

Hinweis: Die Betriebskostenabrechnung eines Wohnungseigentümers ist also auch dann wirksam, wenn die der Abrechnung zugrundeliegende Jahresabrechnung der Wohnungseigentümeranlage noch nicht beschlossen wurde.

Quelle: LG Darmstadt, Urt. v. 05.02.2016 – 6 S 143/15
Thema: Mietrecht