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Schlagwort: LG Frankfurt am Main

Kredit der Schwiegereltern: 250.000 EUR sind keine Gefälligkeitsleistung des täglichen Lebens

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – das gilt auch im Verhältnis Schwiegereltern zu Schwiegerkindern. Über die Definition von Zuwendungen und Geschenken lässt sich aber trefflich streiten, vor allem im Ernstfall nach der Trennung von Kind und Schwiegerkind. Und genau das geschah im folgenden Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt am Main (LG) landete.

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Smartphone für 92 EUR! Übersendung von Gratisbeigabe bestätigt Annahme des Antrags auf Abschluss eines Kaufvertrags

Preisfehler im Internet können ausgesprochen kostspielig sein. Wer den Abschluss eines – auf fehlerhaften Angaben beruhenden – Kaufvertrags dann auch noch bestätigt, hat kaum noch Chancen, als Anbieter schadlos davonzukommen. Das Landgericht Frankfurt am Main (LG) stellte in einem derart gelagerten Fall fest, dass auch durch den Versand einer zugesicherten Gratisbeigabe ein solcher Abschluss als angenommen gelten kann.

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Markenrechtsverletzung oder Kunst? Anlehnung an Luxushandtasche als Teil einer Inszenierung auf Fashionshow

Je bekannter ein Produkt ist, desto höher ist die Gefahr, dass es kopiert wird. Im folgenden Fall war die Frage, ob einer Luxushandtasche erst ihr gutes Renommee zum Verhängnis wurde. Denn hier wurde das hochpreisige Accessoire zum Symbol inmitten einer modischen Inszenierung. Markenrechtsverletzung oder Kunstfreiheit – dies waren die beiden Seiten, die das Landgericht Frankfurt am Main (LG) abzuwägen hatte.

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Ungeschickte Verwalterwahl: Eigentümerversammlung sollte an möglichst neutralen Orten stattfinden

Regelmäßige Eigentümerversammlungen sind vorgeschrieben, wo diese stattzufinden haben, aber nicht. Dass sie vom Verwalter besser auf einigermaßen neutralem Ort ausgestaltet werden sollten, zeigt der folgende Fall. Denn das Landgericht Frankfurt am Main (LG) musste bewerten, ob Beschlüsse rechtmäßig getroffen wurden, wenn eine der Eigentümerparteien sich mit dem anberaumten Versammlungsort nicht hat arrangieren können und daher fernblieb. Ob starrsinnig oder nachvollziehbar – lesen Sie selbst.

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Erbscheinsverfahren notwendig: Kein Nachweis der Rechtsnachfolge durch Eröffnungsprotokoll bei handschriftlichem Testament

Wer ein handschriftliches Testament nach den allgemein gültigen Regeln verfasst, geht meist sicher, dass sein Eigentum nach dem eigenen Tod in die richtigen Hände gelangt. Anders sieht das jedoch aus, wenn man inmitten eines Rechtsstreits verstirbt. Was einem als Erblasser dann naturgemäß egal sein kann, stellt die Erben wiederum vor besondere Herausforderungen, wie das folgende Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (LG) zeigt.

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Dienstanbieter in der Pflicht: Ehrverletzende Posts müssen auch in kerngleichen Varianten ohne erneuten Hinweis gelöscht werden

Ein Fall, der durch die analogen und digitalen Medien ging und zu beachtlichen Folgen für die Betreiber sozialer Netzwerke führte: Eine Politikerin wagte den augenscheinlichen Kampf gegen Windmühlen – und es war am Landgericht Frankfurt am Main (LG), ihre Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche nach der Ehrverletzung durch Falschzitate zu bewerten.

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Reiserücktritt wegen Coronapandemie: Reiseveranstalter darf keine Stornierungsgebühr einbehalten

Was passiert eigentlich, wenn sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter eine Reise absagen? Gibt es dann einen Entschädigungsanspruch? Man ahnt: Es handelt sich auch hier wieder um einen Fall, den es in dieser Form ohne die Coronapandemie wahrscheinlich nicht gegeben hätte. Das Landgericht Frankfurt am Main war damit befasst. 

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Vertragsabschluss durch Dritte: Ist eine Maklertätigkeit kausal für den Vertragsabschluss, muss sie auch bezahlt werden

In Maklerverträgen geht es naturgemäß um viel Geld, was wird insbesondere bei Verträgen über einen Immobilienkauf deutlich wird. Wer aber meint, dass die Immobilienbranche prinzipell mit unlauteren Mitteln arbeitet, sei gewarnt. Denn ein unterschriebener Vertrag ist ein Fakt, den auch ein Gericht wie das Landgericht Frankfurt am Main nicht ohne weiteres über den Haufen werfen kann.

Im hier behandelten Maklervertrag stand folgende Klausel: „Kommt es zum Vertragsabschluss, schuldet der Interessent/Käufer/Mieter die o.g. Provision auch dann, wenn ein Dritter den Vertragsabschluss erwirkt.“ Ein notarieller Termin wurde gemacht und ein Grundstück verkauft, und naturgemäß verlangte der Makler dafür seinen Lohn von über 30.000 EUR. Der Käufer zahlte jedoch nicht, und letztendlich wurde das Grundstück versteigert. Trotzdem klagte der Makler seinen Lohn ein.

Und der Bundesgerichtshof gab ihm Recht. Denn die Maklerklausel war nach Ansicht der Richter schlicht und ergreifend rechtmäßig und beinhaltete keine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben. Selbst wenn die Klausel nicht rechtmäßig gewesen wäre, würde das bedeuten, dass (gemäß § 306 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch) die sogenannte Rechtsfolge eintreten würde und der Inhalt des Vertrags sich alleine nach den gesetzlichen Vorschriften richten würde. Somit hätte der Makler selbst dann einen Anspruch auf sein Geld gehabt, wenn der seitens des Beklagten bemängelte Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig gewesen wäre.

Hinweis: Es kann immer wieder vorkommen, dass der Vertrag mit einem Makler unwirksam ist. Das hat natürlich erhebliche Konsequenzen für die Bezahlung. Im Zweifel kann ein Rechtsanwalt eine Prüfung der allgemeinen Vertragsbedingungen vornehmen.

Quelle: LG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.04.2021 – 2-07 O 214/20

Patchworkfamilien: Stiefeltern übernehmen stillschweigend die bestehende Aufsichtspflicht leiblicher Eltern

Ein Teil der elterlichen Sorge ist, dass Eltern in gewissen Grenzen dafür Sorge zu tragen haben, dass sich ihre minderjährigen Kinder nichts zuschulden kommen lassen. Was mit dieser Aufsichtspflicht passiert, wenn ein Elternteil mit dem Kind bei einem neuen Partner lebt, musste das Landgericht Frankfurt am Main (LG) kürzlich bewerten.


Ein 12-Jähriger lud sich mittels Filesharings illegal ein Computerspiel herunter. Sein Stiefvater, in dessen Haushalt der Junge wohnte, wurde daraufhin aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz sowie Abmahnkosten zu zahlen. Da der Stiefvater die Zahlung verweigerte, wurde er verklagt.

Da kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Stiefkind und seinem Stiefvater besteht, existiert rein gesetzlich auch keine Aufsichtspflicht, die der Stiefvater verletzt haben könnte. Wohl aber hat der Stiefvater laut Ansicht des Gerichts stillschweigend und vertraglich die bestehende Aufsichtspflicht der Mutter für diese übernommen. Eine Ausnahme läge nur vor, wenn beide Partner vereinbart hätten, dass sämtliche Ge- und Verbote dem Kind gegenüber allein vom leiblichen Elternteil ausgesprochen werden. In einem solchen Fall läge keine vertragliche Aufsichtspflicht des Stiefelternteils vor. So etwas ist aber eher ungewöhnlich und lag vor allem im zur Entscheidung anstehenden Fall nicht vor.

Dennoch haftete der Stiefvater in diesem Fall nicht. Denn im Alter von zehn oder elf Jahren war dem Kind von der Mutter und dem Stiefvater erklärt worden, dass es nichts Illegales aus dem Internet runterladen dürfe. Mehr musste nicht geschehen. Dass das Kind dennoch dem Verbot zuwider handelte, führte zu keiner Haftung des Stiefvaters.

Hinweis: Patchworkfamilien werden demnach jedenfalls teilweise wie „normale“ Familien behandelt. Wichtig ist es also, zu wissen, dass damit auch die normalen Pflichten seitens der Stiefeltern gelten und man sich nicht damit zurückziehen kann, gesetzlich nicht „normaler“ Elternteil zu sein.

Quelle: LG Frankfurt am Main, Urt. v. 11.04.2019 – 2-03 S 2/18

Thema: Familienrecht

Mietpreisbremse unwirksam: Formeller Fehler führt nicht zum Schadensersatzanspruch gegen das Land Hessen

Die Mietpreisbremse in Hessen ist unwirksam. Mieter können sich über diese Entscheidung des Landgerichts Frankfurt nicht freuen.


Um hohe Mieten zu verhindern, wurde die Mietpreisbremse in Ballungszentren in Hessen eingeführt. Als ihr Vermieter gegen eben diese Mietpreisbremse verstoßen haben sollte, verlangten Mieter von ihm die Rückzahlung zu viel gezahlter Miete sowie die Herabsetzung der aktuellen Miete.

Da das LG allerdings bereits in einem Urteil 2018 entschieden hatte, dass die Verordnung zur Mietpreisbremse in Hessen aus formellen Gründen unwirksam sei, konnte der Vermieter gar nicht dagegen verstoßen haben. Stattdessen verlangten die Mieter nun vom Land Hessen Schadensersatz, da der Gesetzgeber die Mietpreisbremse nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe.

Doch auch hier musste das LG die klagenden Mieter enttäuschen: Vom Gesetzgeber erhielten sie keinen Schadensersatz. Der Gesetzgeber hat Amtspflichten gegenüber der Allgemeinheit wahrgenommen – und nicht einzelnen Personen gegenüber. Somit konnte keine besondere Beziehung zwischen dem Erlass der Verordnung und den Interessen bestimmter Betroffener – hier der Mieter – geschaffen werden.

Hinweis: Mieter können also wegen eines Verschuldens des Gesetzgebers und der damit verbundenen unwirksamen Mietpreisbremse in Hessen keinen Schadensersatz vom Land Hessen verlangen.

Quelle: LG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.03.2019 – 2-04 O 307/18

Thema: Mietrecht
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