Schlagwort: LG Köln

Verbotene Rechtsanwaltswerbung: Fehlendes Feststellungsinteresse verhindert Umgehung eines „Pin-Up-Kalender“-Werbeverbots

„Wer nicht wirbt, stirbt“, ist eine – womöglich! – nicht ganz falsche These der Wirtschaft. Sich Gehör und damit Klienten zu verschaffen, ist Rechtsanwälten jedoch nur beschränkt möglich, und das nicht nur in der Frage guter Sitten, wie man es im Fall des Landgerichts Köln (LG) mutmaßen könnte, sondern vor allem auch auf Basis der geltenden Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

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Umgewehtes Baustellenschild: Ohne maßgebliche Verletzung von Sicherheitsvorschriften muss Kommune nicht haften

Die Sturmgefahr wird in Deutschland immer größer. Deshalb gibt es auch immer mehr Urteile, die sich mit diesem Problemkreis befassen. In diesem Fall des Landgerichts Köln (LG) ging es um ein umgestürztes Baustellenschild und die Frage, ob die Stadt für einen dadurch entstandenen Schaden haften muss.

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Vergütung des Testamentsvollstreckers: Erst mit Ende der Verwaltungstätigkeit ist die Bezahlung fällig

Einem Testamentsvollstrecker steht gegen die Erben ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für seine Tätigkeit zu. Häufig werden – wie im vorliegenden Fall – in einer letztwilligen Verfügung durch den Erblasser Angaben dazu gemacht, auf welcher Grundlage diese Vergütung erfolgen soll. Das Landgericht Köln (LG) musste beurteilen, ob der beauftragte Notar von den erteilten Vorgaben abweichen darf und wann nicht.

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Keine Amtspflichtverletzung: Schmerzensgeld für Kleinkind wegen häuslicher Quarantäne abgelehnt

Kinder und Jugendliche leiden aufgrund ihrer speziellen Lebenssituation besonders stark unter den Folgen der Coronapandemie. Und eine angeordnete Quarantäne macht ihnen das Ganze sicherlich noch schwerer. Ob dieser Umstand jedoch ein Anlass ist, Anspruch auf Schmerzensgeld zu erheben, musste das Landgericht Köln (LG) bewerten.

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Geplanter Wohneigentumskauf: Höhe der Reservierungsgebühr darf beim Kauf einer Eigentumswohnung keinen unzulässigen Druck ausüben

Vor allem in Großstädten wird es zunehmend zur Praxis, dass sich Verkäufer von Eigentumswohnungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kaufvertrags eine Reservierungsgebühr zahlen lassen. Das folgende Urteil des Landgerichts Köln (LG) zeigt auf, dass dieses neue Prozedere allerdings noch so einige Fallstricke für die Verkäufer innehält.

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Übertragung der Kaution: Vermieter dürfen Mietkaution bei Verkauf nicht ohne weiteres mit Nebenkostennachzahlungen verrechnen

Wird ein Haus samt bestehenden Mietverhältnissen verkauft, stellt sich immer wieder die Frage, was mit der von den Bestandsmietern bereits gezahlten Kaution passiert. Das Landgericht Köln (LG) musste darüber befinden, ob die Kaution einfach mit ausstehenden Ansprüchen des Altbesitzers verrechnet werden darf.

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Ersatzbeschaffung nach Unfall: Verlängerung des Nutzungsausfalls durch mangelnde Vorfinanzierungsmöglichkeit rechtens

Der folgende Verkehrsrechtsfall drehte sich um die Frage, wann ein Nutzungsausfall zu zahlen ist, wenn ein Geschädigter nicht in der Lage ist, den notwendigen Neuwagenkauf eigenständig vorzufinanzieren, und zu diesem Zwecke auch nicht willens ist, zur Entlastung der Gegenseite die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Das Landgericht Köln (LG) war daher gefragt.

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Schadensersatzanspruch abgelehnt: Mit ausreichend erkennbaren Stolperfallen müssen Krankenhausbesucher rechnen

Wenn man schon verunfallt, scheint es zumindest Glück im Unglück zu sein, wenn das in einem Krankenhaus geschieht. Dass es jedoch auch hier nicht generell der Fall ist, am eigenen Missgeschick anderen die Schuld geben zu können, zeigt der folgende Fall des Landgerichts Köln (LG).

Eine Besucherin verletzte sich in einem Kölner Krankenhaus auf dem Weg zum Aufzug. Dabei stolperte die Frau über den Verbindungsholm einer dort aufgestellten Sitzgruppe. Nun war sie der Ansicht, das Krankenhaus hätte diese Sitzgruppe als Gefahrenquelle besser sichern müssen – sie klagte auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Ersatz des Haushaltsführungsschadens sowie auf Verdienstausfall.

Die Klage hatte beim zuständigen LG allerdings keinen Erfolg. Ein Besucher eines Krankenhauses muss sich auf die typischen Gegebenheiten eines Krankenhauses einstellen und auf abgestellte Betten, medizinische Geräte und auf Wartezonen mit Sitzgruppen achten. Verletzt sich ein Besucher beim Sturz über ausreichend erkennbare Teile einer Sitzgruppe, besteht daher auch kein Anspruch auf Schadensersatz.

Hinweis: Augen auf im Krankenhaus! Andere haften nicht für alle Ungeschicklichkeiten, die das Leben bietet. Selbstverantwortung gehört stets dazu.

Quelle: LG Köln, Urt. v. 23.01.2020 – 2 O 93/19

Thema: Sonstiges
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