Hundezuchtrecht vorbehalten? AGB-Klausel mit vertragsstrafenähnlichem Charakter ist unzulässig
Wer Verträge ohne rechtlichen Beistand oder Fachkenntnis erstellt, riskiert, dass sie sich lesen wie Wunschzettel und vor Gericht auch entsprechend behandelt werden. Im Fall vor dem Landgericht Köln (LG) führte eine Züchterin von Rassehunden eine Vertragsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf, wie mit den von ihr veräußerten Hunden weiterhin wunschgemäß zu verfahren sei – am geltenden Recht vorbei.