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Schlagwort: Mietrechtsfall

Fristbeginn bei Auszug: Durch Mieter selbst verzapfter Pfusch am Bau verjährt nicht so schnell

Verjährungsfristen sind ein Kapitel für sich im deutschen Recht. Für nahezu jedes Rechtsgebiet gibt es eine Frist, nach deren Ablauf noch nicht geltend gemachte Ansprüche abgelaufen sind - so auch im Mietrecht. Im folgenden Mietrechtsfall war eine diesbezügliche Sonderregelung das entscheidende Zünglein an der Waage. Und dieses Zünglein brachte erst der Bundesgerichtshof (BGH) ins Spiel, der daher auch zwangsläufig auf der Seite des klagenden Vermieters war.

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