Wohngemeinschaften: Vermieter hat generelles Mitbestimmungsrecht bei Bewohnerwechsel
Das Leben in Wohngemeinschaften (WG) kann eine echte Lebenseinstellung sein, doch mehrheitlich sind sie für ihre einzelnen Mitbewohner eine Wohnung oder ein Zimmer auf Zeit. Ob das folglich naturgemäße "Bäumchen-wechsel-dich" der einzelnen WG-Bewohner von Vermietern jedoch auch hingenommen werden muss, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.