Aufenthaltsort unbekannt: Zur Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags bei fehlenden Beweismitteln zu unbekannter Erbin
Nach Stellung eines Erbscheinsantrags hat das Gericht unter Verwendung der angegebenen Beweismittel von Amts wegen erforderliche Ermittlungen zur Erbfolge aufzunehmen. Mit der Frage, welche Folgen sich daraus ergeben, dass ein Antragsteller unverschuldet Beweismittel nicht angibt, hatte sich in einer aktuellen Entscheidung der Bundesgerichtshof (BGH) zu beschäftigen.