Wenn Kinder und Enkel erben: Keine prophylaktische Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für Erteilung eines Erbscheins
Der folgende Fall zeigt hervorragend auf, wie groß die Schnittmenge zwischen Familienrecht und Erbrecht sein kann. Denn hier wurde eine Frau zur Haupterbin und gleichsam zur Nachlasspflegerin ihrer minderjährigen miterbenden Kinder. Ein offensichtlicher Interessenskonflikt für die Erstinstanz - das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) war anderer Ansicht.