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Schlagwort: Nichtbeförderung

Zwischenstopp: Kuwait-City: Flugstorno für einen israelischen Staatsbürger durch das Reiseportal ist rechtens

Wer einen deutschen Reisepass besitzt, kann sich wahrlich glücklich schätzen. Denn dieser gilt als eines der weltweit am meisten akzeptierten Reisedokumente. Staatsbürger anderer Länder haben es erheblich schwerer, sich unbehelligt von Reisebeschränkungen durch die Welt zu bewegen. So wie der Israeli in diesem Fall, dem wegen seiner Herkunft eine Flugreise verwehrt wurde. Ob das Oberlandesgericht München (OLG) ihm weiterhelfen konnte, lesen Sie hier.

 

Der in Deutschland lebende israelische Staatsbürger hatte einen Hin- und Rückflug von München nach Sri Lanka gebucht – jeweils mit einem Transitaufenthalt in Kuwait-Stadt. Das Online-Reiseportal, bei dem der Mann gebucht hatte, bestätigte ihm zwar zunächst die Reise, stornierte sie jedoch am nächsten Tag. Daraufhin wollte der Mann eine Entschädigungszahlung wegen der Nichtbeförderung bekommen. Die Klage war jedoch vergeblich.

Das OLG musste dem Reiseportal zugestehen, den Flug eines israelischen Staatsbürgers gegen dessen Willen zu stornieren. Denn hier scheitert das hiesige Recht an dem Kuwaits, das dem Mann den dortigen Aufenthalt wegen des Zwischenstopps aufgrund seiner Staatsangehörigkeit verwehrt.

Hinweis: Reisen ins Ausland sind für viele eine Selbstverständlichkeit. Das ist auch gut so. Trotzdem sollten Sicherheitshinweise, Reisewarnungen und leider auch nationale Restriktionen beachtet werden.

Quelle: OLG München, Urt. v. 24.06.2020 – 20 U 6415/19

Thema: Sonstiges

Irrtümliche Visumspflicht: EuGH schließt Ausgleichsansprüche nach einer Beförderungsverweigerung nicht generell aus

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er bekanntlich was erleben. Ein böses Erwachen aus den schönen Urlaubsträumen kann beispielsweise dann drohen, wenn wichtige Reisedokumente vergessen wurden. Was aber passiert, wenn die Vorlage von Dokumenten gar nicht nötig gewesen wäre und die Reise somit nicht hätte unterbleiben müssen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt hierauf eine Antwort.

Ein kasachischer Staatsangehöriger wollte von Zypern aus mit einer rumänischen Fluggesellschaft nach Rumänien reisen. Er hatte sämtliche erforderlichen Dokumente dabei, trotzdem wurde ihm die Einreise nach Rumänien verweigert. Die Angestellten der Fluggesellschaft teilten ihm nämlich mit, dass er ohne ein nationales Visum nicht nach Rumänien einreisen könne. Das war jedoch objektiv falsch. Deshalb verlangte der Mann Ersatz des Schadens, der ihm infolge der Nichtbeförderung entstanden war.

Der EuGH musste beurteilen, ob in solcherlei Fällen Ausgleichszahlungen überhaupt in Betracht kommen. Dabei gelangte er zu der Auffassung, dass die Begründung für die Beförderungsverweigerung, angeblich unzureichende Reisedokumente vorgelegt zu haben, nicht grundsätzlich alle Ausgleichsansprüche des Fluggasts ausschließe. Es liefe nämlich dem Zweck der EU-Verordnung zuwider, wenn Luftfahrtunternehmen einseitig und abschließend beurteilen und entscheiden dürften, ob Gründe für eine Nichtbeförderung überhaupt vorlägen. Was die Gesamtbewertung dieses Falls angeht, ist daher nun das national zuständige Gericht gefragt. Erst dieses kann die entscheidende Frage final beantworten, ob für die Nichtbeförderung vertretbare Gründe vorlagen – oder eben nicht.

Hinweis: Alleine die Weigerung, einen Fluggast zu befördern, weil angebliche Reisedokumente fehlen, schließt nicht grundsätzlich Ausgleichszahlungen aus. Es kommt auf den Einzelfall an.
 
 

Quelle: EuGH, Urt. v. 30.04.2020 – C-584/18

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