Online-Verleumdung: Links zu falschen Darstellungen müssen auch gelöscht werden
Wer sich gegen Verleumdungen zur Wehr setzen will, muss besonders in unseren digitalen Zeiten einen langen Atem und ein dickes Fell beweisen. Gut, wenn man Gerichte wie das Oberlandesgericht Celle (OLG) an seiner Seite weiß. Denn das folgende Urteil zeigt, welche Pflichten bestehen, wenn im Internet falsche Darstellungen von Personen zu löschen sind – vor allem, im welchem Umfang.