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Schlagwort: OLG München

Nachweis der Amtsannahme: Formerfordernisse für Verfügungsberechtigung einer Testamentsvollstreckerin

Im Zuge der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft beantragte ein beurkundender Notar die Änderung des Grundbuchs. Zuvor war die Enkelin der Erblasserin im Rahmen eines notariellen Testaments zur Testamentsvollstreckerin ernannt worden. Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) ging es daher um die Frage, welcher Nachweis durch die Testamentsvollstreckerin erbracht werden müsse, um deren Verfügungsbefugnis über eine Immobilie als Nachlassgegenstand nachzuweisen.

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Testierfreiheit vor Eheschließungsfreiheit: Erblasser droht Sohn bei Heirat der Lebensgefährtin mit Enterbung

Das Oberlandesgericht München (OLG) musste sich mit der Wirksamkeit einer Klausel in einem privatschriftlichen Testament beschäftigen. Der Erblasser hatte zwei Söhne, die er jeweils hälftig zu seinen Erben einsetzte. Auf der letzten Seite des Testaments verfügte der Erblasser, dass er seinen namentlich benannten Sohn enterbt, sollte dieser seine derzeitige Lebensgefährtin heiraten. So etwas kann doch nicht zulässig sein – oder etwa doch?

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Erbeinsetzung oder Vermächtnis: Entscheidung erst durch notwendige Feststellung zu Wertverhältnissen möglich

Ein Vermächtnis ist eine Vermögenszuwendung an eine Person, ohne dass diese als Erbe eingesetzt wird. Vermacht man sein Vermögen oder einen Bruchteil dessen einem Bedachten, ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen. Stehen dem Bedachten nur einzelne Gegenstände zu, ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass dieser als Erbe eingesetzt werden sollte. Unterscheidungskriterium ist der Wert des Gegenstands, wie auch das Oberlandesgericht München (OLG) hier nochmals klarstellen musste.

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Streitwertfrage: Welche Kosten verursacht der Wertermittlungsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben?

Der Erbe schuldet dem Pflichtteilsberechtigten nicht nur die bloße Auskunft, sondern gegebenenfalls auch die Vorlage von Dokumenten und Belegen, die für die Wertberechnung des Nachlassgegenstands notwendig sind. Für die Frage der Gerichts- und Anwaltskosten ist bei der Wertberechnung nur auf einen Bruchteil des erwarteten Zahlungsanspruchs abzustellen. In welcher Höhe dieser Bruchteil zu bestimmen ist, war Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG).

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Angehörigen-Entlastungsgesetz: Bis 5.500 EUR netto ist für Singles kein Elternunterhalt zu leisten

Erstmals gibt es nun eine veröffentliche obergerichtliche Entscheidung zu dem Thema des Selbstbehalts beim sogenannten Elternunterhalt. Das Oberlandesgericht München (OLG) wagte sich hier an eine seit dem Jahr 2020 offene Frage, die sich auf den Selbstbehalt von alleinlebenden Kindern – also Singles – bezog.

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Streitwert bei Wertermittlungsanspruch: OLG stellt auf realistische wirtschaftliche Erwartungen des Klägers zu Verfahrensbeginn ab

Die Kosten einer möglichen Rechtsverfolgung spielen eine beachtliche Rolle. Dazu gehören insbesondere Anwaltskosten, die häufig anhand des Streitwerts bemessen werden. Genau um einen solchen Streitwert ging es auch im folgenden Rechtsstreit, den das Oberlandesgericht München (OLG) zu bewerten hatte.

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OLG reduziert Vergütung: Keine nachträgliche Feststellung einer berufsmäßig ausgeübten Nachlasspflegschaft

Das Nachlassgericht kann zur Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses sowie zur Ermittlung von Erben einen Nachlasspfleger bestellen, der für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält. Deren Höhe kann sich erheblich unterscheiden – je nachdem, ob der Nachlasspfleger diese Tätigkeit berufsmäßig ausübt oder eben nicht. Da hier eine solche Prüfung vorab unterblieben ist, musste sich das Oberlandesgericht München (OLG) mit den Folgen der ausgebliebenen Differenzierung befassen.

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Neuverheiratung unerheblich: Wechselbezügliche Verfügungen zugunsten „unserer Patenkinder“ bindend

Sind Verfügungen von Ehegatten in einem Testament wechselbezüglich, können sie nach dem Tod des Erstversterbenden grundsätzlich nicht nachträglich abgeändert werden. Das Oberlandesgericht München (OLG) war im Folgenden dennoch mit der Auslegung einer solchen Verfügung betraut, da es sich der Erblasser nach dem Tod seiner ersten Gattin doch noch einmal anders überlegt hatte.

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Folge eigener Äußerungen: Einwände gegen die Vergütung eines Nachlasspflegers laufen ins Leere

Nachlasspflegschaften werden oft zur Sicherung eines Nachlasses oder bei fehlender Klarheit über die Erben durch das Nachlassgericht angeordnet. Die Kosten eines solchen Nachlasspflegers werden aus dem Nachlass selbst getragen. Im Fall des Oberlandesgerichts München (OLG) wehrte sich eine Alleinerbin gegen die festgesetzten Kosten einer Nachlasspflegerin und erklärte, dass die Anordnung der Nachlasspflegschaft zu Unrecht erfolgt sei.

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