Wenn ein großer Mangel der Durchführung der Reise entgegensteht, kann ein Rücktritt vom Vertrag möglich sein. Wie es sich dabei mit Stornierungen aufgrund von Waldbränden verhält, war vom Amtsgericht Düsseldorf (AG) zu klären.
Wird ein Flug annulliert oder vorverlegt, müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere darüber informieren. Wie das genau zu erfolgen hat, zeigt dieser Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) zu klären hatte.
Bei dem folgenden Klassiker handelt es sich quasi um den Nachbarschaftsstreit im Urlaub: die stundenlang per Handtuch reservierte Liege. Diese Form der Auseinandersetzung hat es nun vom Hotelpool bis zum Amtsgericht Hannover (AG) geschafft. Das AG musste beurteilen, ob und wann wegen dieses Markierungsverhaltens urlaubender Sonnenanbeter ein Mangel vorliegt, der entsprechend vergolten werden kann.
Durch offene Grenzen besonders innerhalb der EU kann einiges in Vergessenheit geraten, was nach wie vor im Großteil der Welt auf Reisen gilt. Und das betrifft nicht nur Stromadapter und Geldumtausch – der Reisepass ist nach wie vor ein großes Must-have, wenn einer eine Reise tut. Ob ein Reisebüro eine Hinweispflicht hat, wenn der Reisende einen Reisepass benötigt, musste nun vom Amtsgericht München (AG) beantwortet werden.
Rechtsstreitigkeiten über die Mängel einer Pauschalreise sind wahre Klassiker. Wo es bislang um schmutzige Zimmer, Lärm und ähnliche Einschränkungen oder gar falsche Versprechen ging, ist nun mit der Corona-Pandemie ein neuer Streitpunkt hinzugekommen. Ob eine angeordnete Quarantäne sich zu den berechtigten Mängeln hinzugesellt, musste im Folgenden das Amtsgericht München (AG) klären.
Unfälle während einer Urlaubsreise im Ausland sind schon schlimm genug. Welches Recht dann zur Anwendung kommt, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Ein gehbehinderter Deutscher hatte für sich und seine Lebensgefährtin eine Pauschalreise mit dem Flieger nach Lanzarote gebucht. Dem Mann fehlte ein Bein und er war auf eine Unterarmstütze angewiesen. Dann stürzte er und brach sich ein Handgelenk, als er zu Fuß eine Rollstuhlrampe am Hoteleingang hinunterging. Die Rampe war wegen des Regens nass und deshalb rutschig.
Der BGH entschied nun, dass es auf die Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften ankommt. Liegt ein Verstoß gegen die örtlichen Bauvorschriften vor, kann dies zu einem Reisemangel und somit zu Ansprüchen des Urlaubers führen, auch wenn ein Warnschild an einer Gefahrenstelle aufgestellt wurde. Also muss geklärt werden, ob die Rollstuhlrampe den maßgeblichen spanischen Bauvorschriften entsprochen hatte. Deshalb verwies der BGH die Angelegenheit an die Vorinstanz zurück.
Hinweis: Es kommt bei Verletzungen also nicht auf die deutschen Bauvorschriften an, sondern auf die Vorschriften, die am Urlaubsort gelten. Und die können drastisch von deutschem Recht abweichen!
Quelle: BGH, Urt. v. 14.01.2020 – X ZR 110/18
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