Kassenpatienten aufgepasst!: Übernahmeanträge, die nicht binnen drei Wochen abgelehnt werden, gelten als genehmigt
Diese Entscheidung ist für jeden Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse wichtig.
Ein gesetzlich versicherter Patient hatte bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten für 25 psychotherapeutische Sitzungen als Langzeittherapie gestellt. Die Krankenkasse lehnte den Antrag erst nach knapp sechs Wochen ab, ohne den Antragsteller über die Einholung eines Gutachtens zu informieren. Der Mann zahlte die für die Sitzungen erforderlichen 2.200 EUR selbst und verlangte später deren Erstattung.
Das Bundessozialgericht gab dem Mann nun Recht, da sein Leistungsantrag als genehmigt galt. Die Krankenkasse hatte über den Antrag nicht binnen drei Wochen entschieden und für diesen Umstand keinerlei Gründe mitgeteilt. Die Leistung war auch noch erforderlich und der Mann hatte Art und Umfang der fingierten Genehmigung beachtet.
Hinweis: Erhalten Sie also von Ihrer Krankenkasse binnen drei Wochen keine Nachricht, gilt die Behandlung in aller Regel als genehmigt.
Quelle: BSG, Urt. v. 08.03.2016 – B 1 KR 25/15 R
Thema: Sonstiges