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Schlagwort: Rechtsnachfolge

Nachweis der Rechtsnachfolge: Keine Pflicht für Registergericht, Gleichwertigkeit ausländischer Nachweise eigenständig zu prüfen

Erbfälle sind nicht nur im privaten Bereich, sondern oft auch im beruflichen Kontext mit Konsequenzen verbunden. Sie können bei Letzterem beispielsweise die Notwendigkeit nach sich ziehen, dass Eintragungen im Handelsregister vorgenommen werden müssen. Im Fall des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (OLG) ging es um die Eintragung der Rechtsnachfolge nach dem Tod eines Kommanditisten einer KG.

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Keine wirksame Erbeinsetzung: Beispielhafte Benennung im Testament zur Deutlichmachung von Erbvoraussetzungen reicht nicht

In dem Fall hatte eine im Jahr 2021 verstorbene kinderlose und verwitwete Erblasserin ein handschriftliches Testament errichtet und dort verfügt: "Die Person, die mich bis zu meinem Tode pflegt und betreut, soll mein gesamtes Vermögen bekommen! Zurzeit ist dies: Frau xx.xx." Die Frage, die sich dem Oberlandesgericht München (OLG) nun stellte, war, ob eine solche beispielhafte Benennung für die Erteilung eines Erbscheins an "Frau xx.xx." ausreicht.

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Ordre public: Wenn die Wahl des englischen Erbrechts gegen deutsches Recht von Verfassungsrang verstößt

Die EU-Erbrechtsverordnung lässt es zu, dass eine Person für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates wählen kann, dem diese Person zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt des Todes angehört. So kann ein seit vielen Jahren in Deutschland lebender britischer Staatsbürger für seine letztwillige Verfügung von Todes wegen grundsätzlich die Anwendbarkeit von englischem Recht bestimmen. Doch es gibt Ausnahmen, wie im folgenden Fall des Bundesgerichtshofs (BGH).

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